Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
Albeles:
Was hat eine fehlende Voraussetzung in der Person mit Vertrauen zu tun?
Natürlich ist das ärgerlich, aber das ist ja keine Ermessenssache, sondern Tarifrecht. Sobald Du das erfüllst, bekommst Du ja die E8. Und wahrscheinlich stand in der Stellenausschreibung drin, das der VL1 benötigt wird. Vorstellungsgespräche sind ja dafür da, um sowas vorher zu klären.
Vielleicht ist das auch einfach nicht der richtige Job für Dich, aber das musst Du ganz alleine für Dich herausfinden und das kann Dir niemand abnehmen.
Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg :)
LG Albeles
WasDennNun:
--- Zitat von: Karina1990 am 23.01.2023 08:43 ---Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
--- End quote ---
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
Isie:
Die Thematik ist sehr ausführlich erläutert bei https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-87-nummer7-ausbildungs-und-pruefungspflicht_idesk_PI13994_HI10490214.html
Wenn du hierzu Fragen hast, solltest du im Unterforum TVöD Kommunen einen neuen Thread eröffnen.
Karina1990:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.01.2023 09:39 ---
--- Zitat von: Karina1990 am 23.01.2023 08:43 ---Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
--- End quote ---
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
--- End quote ---
Karina1990:
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
[/quote]
Super, danke
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version