Ob die höherwertige Tätigkeit eine dauerhafte Tätigkeit ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob sie dir dauerhaft oder nur vorübergehend übertragen wurde. Wenn sie dir dauerhaft übertragen wurde, bist du eingruppiert, wie SVA bereits geschrieben hat. Wenn dir die Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wurde, steht dir eine Zulage zu, die ab deinem Stufenaufstieg so berechnet werden muss, als ob du aus dieser Stufe höhergruppiert würdest. Dabei greift auch der Garantiebetrag.