Autor Thema: Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung  (Read 1186 times)

Cazimodo

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Hallo Zusammen, :D

ich hätte gerne eure Meinungen zu folgendem Thema.

Seit über 20 Jahren arbeite ich als Laborassistent an einer Hochschule. Ich wurde damals als Techniker eingestellt und habe E9a Stufe 6 dh Ende der Fahnenstange. Meine Tätigkeiten beinhalten Unterstützung : Labor, Protokoll, neue Versuchsplätze, Reparaturen (Drehen, Fräsen, smd Löten, usw), Bachelor, Master, Projekt Arbeiten der Studierende, Laborräume umgestalten, riesige Lager usw. allein Laufen bedeutet 12000 Schritte am Tag.
Wir haben einige klein Labore und 2 große Labore und in einem werden leichte bis mittelschwere Grundlage vermittelt in dem ich auch tätig bin. In dem anderen Labor werden schwerere Versuche mit mehr Tiefe vermittelt worin meine Kollegen als Ingenieur tätig sind.
Wegen Umstrukturierungs -und Sparmaßnahmen wurde ein anderes Labor zu unser Labor hinzugefügt, was vorher einen eigenen Mitarbeiter hatte und danach abgeschafft wurde dh wir müssen uns um das Labor zusätzlich kümmern. Früher waren wir zur 5 und in Kürze werden wir zur 3 sein.
Somit sind bei uns insgesamt 8 Labore und 11 Bereich und sind nur noch 3 Mitarbeiter. Als mein Kollege in Rente ging hat man 50% seiner Stelle wegradiert und musste über viele Jahre 50% zusätzlich Bachelor, Master Projektarbeiten übernehmen. Ich war 2020 wegen Burnout 1 Jahr krank geschrieben und versuche seit dem auf mich zu achten.

Neulich kam mein Chef und fragte mich, da wir in Kürze nur 3 Mitarbeiter sein werden und wegen Lastenverteilung, ob ich in anderen Laboren mithelfen könnte. Es soll angeblich nicht mehr mein Labor dein Labor geben und sollte irgend wie die Last bewältigt werden. Diese Labore und viele der Versuche beinhalten mehr Ingenieurstätigkeiten und Wissen da frage ich mich ob man mich rechtlich gesehen nur weil Not da ist in solchen Tätigkeiten einfach einspannen darf, da ich kein Ingenieur bin und auch nicht danach bezahlt werde.  Ich muss noch 10 Jahre arbeiten und habe kein Lust als kranker Mensch in Rente zu gehen. :'(
Hat jemand sowas ähnliches erlebt und kann aus seiner Erfahrung was berichten.

LG

SVAbackagain

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Antw:Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung
« Antwort #1 am: 21.01.2023 12:15 »
Besteht Grund zur Annahme, dass die auszuübende Tätigkeit zu einer höheren Entgeltgruppe führte als der Arbeitgeber annimmt? Wenn ja, welcher wäre das und welche Tätigkeitsmerkmale wären erfüllt?

calmac

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Antw:Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung
« Antwort #2 am: 21.01.2023 12:24 »
Tarifbeschäftigte werden entgolten und nicht besoldet.

Cazimodo

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Antw:Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung
« Antwort #3 am: 21.01.2023 13:07 »
Besteht Grund zur Annahme, dass die auszuübende Tätigkeit zu einer höheren Entgeltgruppe führte als der Arbeitgeber annimmt? Wenn ja, welcher wäre das und welche Tätigkeitsmerkmale wären erfüllt?

Also die Entgeltgruppen variieren zwischen mir und meinen Kollegen von E9a bis E12. Auch wenn jeder sich sein Spezialgebiet laufe der Zeit zugelegt hat (IT, Elektronik, Programmierung usw), sobald wir den selben Versuch betreuen stehen wir auf Augenhöhe mit unterschiedliche Besoldung. Die Versuche in anderen Bereiche gehen nicht nur in die Tiefe der Materie sondern nehmen 3 x soviel an Zeit In Anspruch und die Protokolle sind wesentlich umfangreicher. Bei uns beginnt Ingenieurs Tätigkeit (Bachelor Abschluss) ab E10 an.

 

SVAbackagain

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Antw:Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung
« Antwort #4 am: 21.01.2023 13:21 »
Bei der Eingruppierung kann es kein „bei uns“ geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt, Eingruppierung ist. Dem Sachvortrag ist kein ingenieursmäßiger Zuschnitt zu entnehmen. Wurde in 2020 ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt? Hat sich die durch den Arbeitgeber wirksam übertragene auszuübende Tätigkeit seitdem geändert?

Cazimodo

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Antw:Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung
« Antwort #5 am: 21.01.2023 13:42 »
Bei der Eingruppierung kann es kein „bei uns“ geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt, Eingruppierung ist. Dem Sachvortrag ist kein ingenieursmäßiger Zuschnitt zu entnehmen. Wurde in 2020 ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt? Hat sich die durch den Arbeitgeber wirksam übertragene auszuübende Tätigkeit seitdem geändert?

Im Jahr 2015 gab es einen Versuch durch meinen ehemaligen Chef meine Eingruppierung von 9a auf 10 anheben zu lassen. Dazu wurde ein Schreiben gefertigt in dem meine Tätigkeiten mit Prozent Angaben aufgelistet wurde. Dieser Antrag wurde weder abgelehnt noch bearbeitet hat über ein Jahr geruht bis die zuständige Person in Rente ging und mit ihr war das Scheiben vom Tisch.
Meine Tätigkeiten haben sich geringfügig geändert. Das heißt die enorme Menge wurde reduziert.
Was ist eine ingenieuersmäßiger Tätigkeit für Sie verglichen mit einem Techniker oder Meister ?

SVAbackagain

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Antw:Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung
« Antwort #6 am: 21.01.2023 13:52 »
Eine ingenieursmäßige Tätigkeit ist eine solche, die den Kriterien aus BAG, Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82 entspricht.

Hättest Du in 2020 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, wärest Du mutmaßlich in E9b eingruppiert. Da Du dies unterlassen hast, bist Du auf Basis des geschilderten Sachverhalts mutmaßlich in E9a eingruppiert.

Cazimodo

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Antw:Höherwertige Tätigkeit ohne Besoldungsanpassung
« Antwort #7 am: 21.01.2023 14:32 »
Eine ingenieursmäßige Tätigkeit ist eine solche, die den Kriterien aus BAG, Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82 entspricht.

Hättest Du in 2020 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, wärest Du mutmaßlich in E9b eingruppiert. Da Du dies unterlassen hast, bist Du auf Basis des geschilderten Sachverhalts mutmaßlich in E9a eingruppiert.

Vielen Dank für die Info vom BAG Urteil. Da kann ich mich schlau machen.

Leider war ich 2020 stark mit mein Burnout beschäftigt. Ich bin von Anfang an in 9a eingruppiert gewesen.