Autor Thema: [Allg] Familienzuschlag bei Zweitwohnung  (Read 1723 times)

MrBeam

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[Allg] Familienzuschlag bei Zweitwohnung
« am: 21.01.2023 12:04 »
Hallo liebe Gemeinschaft,

ich wohne derzeit mit meiner Familie an einem Wohnort mit Mietenstufe III.
Meine Frau erhält den Familienzuschlag. Das sollte auch so bleiben, da vielliecht noch mal ein Kind kommt.

Wegen eines Stellenwechsels werde ich mir eine Zweitwohnung mieten an einem Wohnort mit Mietenstufe V. Meine Frau mit Kindern wird in ein paar Monaten nachziehen.

Meine Frage: Können wir aufgrund der zweiten Wohnung den Familienzuschlag mit Mietenstufe V erhalten?

Vielen Dank für Eure Hilfe
« Last Edit: 21.01.2023 12:13 von MrBeam »

xap

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Antw:[Allg] Familienzuschlag bei Zweitwohnung
« Antwort #1 am: 21.04.2023 06:33 »
ChatGPT? Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag. Der Zuschlag richtet sich nach dem Hauptwohnsitz soweit ich weiß. Ändert sich dieser, ist auch der Zuschlag anzupassen. Ob das automatisch, z. Bsp. bei einer Änderungsmitteilung geschieht, sollte man aber tatsächlich bei der personalführenden Stelle erfragen.

Kurzum: ihr müsstet Haupt und Zweitwohnsitz tauschen. Wenn ihr aber ohnehin dorthin zieht, wäre es sowieso euer Hauptwohnsitz.