ChatGPT? Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag. Der Zuschlag richtet sich nach dem Hauptwohnsitz soweit ich weiß. Ändert sich dieser, ist auch der Zuschlag anzupassen. Ob das automatisch, z. Bsp. bei einer Änderungsmitteilung geschieht, sollte man aber tatsächlich bei der personalführenden Stelle erfragen.
Kurzum: ihr müsstet Haupt und Zweitwohnsitz tauschen. Wenn ihr aber ohnehin dorthin zieht, wäre es sowieso euer Hauptwohnsitz.