Hallo,
man muss für die einzelnen Laufbahnen die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für die dritte Qualifikationsebene heißt das mindestens einen Bachelor/FH-Diplom als Bildungsvoraussetzung und eine mindestens zweijährige (oder dreijährige?) hauptberufliche Tätigkeit auf einer der dritten QE entsprechenden Stelle.
Wird sie, wovon auszugehen ist, nach Ihrer Ausbildung auf einen Dienstposten des mittleren Dienstes eingesetzt, sammelt sie auf diesem Posten leider keine förderlichen Jahre für die 3. QE.
Wenn das Ziel die dritte QE ist, dann geht es wahrscheinlich schneller sich auf einen Posten mit einer Bewertung von min. E9b zu bewerben, dort sich die hauptberuflichen Zeiten zu schnappen und dann zu hoffen, dass der Dienstherr deine Frau ins Beamtenverhältnis übernehmen will.
Falls der potentielle Dienstherr nicht verbeamtet, kann sie sich natürlich auch wo anders ins Beamtenverhältnis übernehmen lassen, die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hätte sie dann ja schon.

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.