Autor Thema: Geringere Eingruppierung  (Read 1534 times)

kleene01

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Geringere Eingruppierung
« am: 21.01.2023 14:13 »
Hallo,

kurze Frage:

Arbeite aktuell nach TV-L E9 a in Berlin Stufe 3.

Habe mich nun in Brandenburg auf eine TV-L E8 beworben.

Rutsche ich dann automatisch in E8 Stufe 4, sollte ich die Stelle bekommen? Einige Parallelen gibt es in der neuen Stelle, oder fängt man wieder von vorne an? Beides ist Verwaltung.

Danke und viele Grüße

 

SVAbackagain

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Antw:Geringere Eingruppierung
« Antwort #1 am: 21.01.2023 14:21 »
Anspruch besteht auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren, was zu Stufe 2 bzw. 3 führt. Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Zudem kann der Arbeitgeber förderliche Zeiten berücksichtigen, sofern der Bewerber ansonsten nicht als Arbeitnehmer gewonnen werden kann.

Organisator

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Antw:Geringere Eingruppierung
« Antwort #2 am: 23.01.2023 08:47 »
Hallo,

kurze Frage:

Arbeite aktuell nach TV-L E9 a in Berlin Stufe 3.

Habe mich nun in Brandenburg auf eine TV-L E8 beworben.

Rutsche ich dann automatisch in E8 Stufe 4, sollte ich die Stelle bekommen? Einige Parallelen gibt es in der neuen Stelle, oder fängt man wieder von vorne an? Beides ist Verwaltung.

Danke und viele Grüße

Nein. Die Stufe wäre unter den von SVA genannten Prämissen vorab mit dem neuen AG zu klären.