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Kündigung als Beamter auf Probe
senua:
Hey,
vorab, ich bin 32 Jahre alt, Informatiker und Bundesbeamter.
Ich bin seit einem Jahr beamter auf Probe und werde im März auf Lebzeit verbeamtet. Ich bin mir inzwischen sicher, dass ich mich NICHT dauerhaft verbeamten lassen möchte und wieder in die Wirtschaft wechseln werde. Hierzu hätte ich folgende Frage. Ich bin, wie fast jeder Bundesbeamte, in der privaten Krankenversicherung (ebenfalls seit einem Jahr). Ich möchte allerdings als Angestellter zurück in die GKV wechseln.
Darf ich als Angestellter mehr als die Jahresentgeltgrenze verdienen und trotzdem wieder in die GKV wechseln, oder muss ich mich vorübergehen unterhalb dieser Grenze anstellen lassen? Meine Recherchen waren hier leider widersprüchlich.
Wenn ich darunter verdienen müsste, wie lange wäre dieser Zeitraum? Mein Plan wäre dann, eine Gehaltserhöhung nach X Monaten zu vereinbaren um aus der PKV zu können.
Vorab vielen Dank!
Tagelöhner:
Respekt für diese Entscheidung. Du kannst Dich ja aber trotzdem erstmal auf Lebenszeit verbeamten lassen, und dann jederzeit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. "Kündigen" ist hier definitiv der falsche Begriff.
Meines Wissens nach kann man sich bei einem Bruttolohn oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich versichern. Eine Hürde gibt es meines Wissens erst aber einer bestimmten Altersgrenze (55 Jahre alt oder so), dann ist ein Wechsel zurück in die GKV nicht mehr so einfach.
senua:
Hey,
danke für deine Antwort. Die Entscheidung ist mir realtiv leicht gefallen, da ich erst seit einem Jahr verbeamtet bin. Entsprechend sind die "Verluste" in der Nachversicherung zwar ärgerlich, aber nicht so groß. Des Weiteren muss ich ja noch ein paar Jährchen arbeiten und fühle mich in meiner Kreativität zu stark eingeschränkt :-)
--- Zitat von: Tagelöhner am 22.01.2023 19:18 ---.. "Kündigen" ist hier definitiv der falsche Begriff..
--- End quote ---
Sorry, ich muss ja einen Entlassungsantrag stellen ;D..
--- Zitat von: Tagelöhner am 22.01.2023 19:18 ---... Meines Wissens nach kann man sich bei einem Bruttolohn oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich versichern. ..
--- End quote ---
Bist du dir hier sicher? Ich bin ja bereits in der PKV. Meiner Meinung nach ist GKV -> PKV kein Problem, aber PKV -> GKV schon.
Tagelöhner:
Ich habe das hier dazu gefunden:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/wann-koennen-pkv-versicherte-arbeitnehmer-in-die-gkv_78_342342.html
Ich muss mich daher korrigieren: Ein Wechsel in die GKV ist demnach erst wieder möglich, wenn man versicherungspflichtig wird in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze wirksam unterschritten wird.
Asperatus:
Am besten eine Wunsch-GKV raussuchen und beraten lassen. Wenn diese die Aufnahme verneint, ruhig noch ein oder zwei andere fragen. Manche legen da die Vorschriften durchaus unterschiedlich aus. Der Weg über eine anfangs versicherungspflichtige Beschäftigung (unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze) wäre ein sicherer Weg. Eine Mindestzeit, wie lange man ein Gehalt unterhalb dieser Grenze beziehen muss, gibt es hier nicht. Eine Mindestzeit käme meines Erachtens allenfalls bei einer temporären Absenkung des Gehalts infrage, nicht aber bei einer Gehaltserhöhung, die vielleicht mündlich abgesprochen, aber sonst nicht verbindlich fixiert wurde.
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