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Angleichungszulage für Seiteneinsteiger

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Matsen:
Hallo zusammen,

seit 2017 gibt es ja die sog. Angleichungszulage i.H. von 105 Eur (vormals 30 EUR). Ich habe zum 1.2.2019 einen Vertrag im TVL als Seiteneinsteigern angetreten und die Zulage einige Monate später beantragt. Mein Dienstherr lehnte damals ab mit der Bergündung, dass die Frist in 2017 angelaufen sei...ich bin aber ja erst in 2019 in das Arbeitsverhältnis eingestiegen und konnte die Zulage also gar nicht vorher beantragen.....nun habe ich ihn Gesprächen mitbekommen, dass viele, die wie ich in 2019 eingestellt wurden, die Zulage automatisch erhalten.
Ich bin eingestuft in EG10.....
Kennt sich hier jemand aus und kann mir bestätigen, dass es schlichtweg vergessen, fälschlicherweise bzw. auch gglf.s berechtigterweise abgelehnt wurde?
Ganz lieben Dank!

Wabi Sabi:
Ob ein Anspruch auf eine Angleichungszulage besteht, ergibt sich aus der Entgeltordnung Lehrkräfte:

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf

So kann z. B. in Abschnitt 2 bei einem Seiteneinsteiger den jeweiligen Zuordnungstabellen ein etwaiger Anspruch entnommen werden (siehe dort u. a. Seite 12). Je nach (insbesondere) Ausbildung besteht er oder eben nicht.

Matsen:
Vielen Dank!
Ich habe ein abschlossenes Hochschulstudium (Diplomsport) und sehe hier den Anspruch dann als erwiesen.
Unklar ist mir dennoch, ob eine automatische Zahlung erfolgen hätte müssen oder ob ein Antrag notwendig geworden wäre bei Dienstantritt?

Gruß

Wabi Sabi:
Bei Einstellung zum 1.2.2019 bedurfte es keines Antrages, sofern im vorliegenden Fall tatsächlich eine Anspruchsbrechtigung bzgl. einer Angleichungszulage besteht.

Isie:
Es kommt darauf an, welcher Art deine Hochschulbildung ist. Wenn es keine wissenschaftliche Hochschulbildung ist, gilt für dich vermutlich Abschnitt 2 Nr. 3 der Entgeltordnung. Dort gibt es keineAngleichungszulage.

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