Autor Thema: Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung  (Read 3397 times)

FloSa

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Guten Tag zusammen,

folgende Situation: ich bin seit März 2021 in einem Schulverwaltungsamt als ITler in einer Verwaltung eingesetzt. Ausgeschrieben wurde die Stelle damals zwischen E9a-E10. Ich wurde aufgrund meiner damaligen Berufserfahrung (3 Jahre) in der Gruppe E9b Stufe 2 eingruppiert. Nun ist es so, dass ich seit Beginn im Wesentlichen am Aufbau / Neustrukturierung unserer IT arbeite. Speziell geht es hier um die Verwaltung von über 20 Firewalls, Serverclustern usw. Also alles Dinge, die man nicht so eben mal macht und die eine gewisse Erfahrungen & Kenntnisse in der Materie erfordern. Meine Kollegen sind weitestgehend alle in der E10 beschäftigt (alle Ü30) und mir wurde immer mal wieder in Aussicht gestellt, ebenfalls in die E10 höhergruppiert zu werden. Leider wurde mir nun erneut von der Amtsleitung gesagt, dass eine Ein- oder Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E10 nur mit min. 8 Jahren einschlägiger Berufserfahrung möglich sei. Dazu sei gesagt, dass ich seit mehreren Jahren in einem Nebengewerbe sowie Nebenberuflich tätig bin. Dies wird aber laut Amtsleitung nicht anerkannt. Auch im Netz konnte ich zu dieser "Berufserfahrung Klausel zur E10" nichts finden. Kann mir das jemand bestätigen?

Zu mir: Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration in einem Systemhaus seit 2018 mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen, allgemeine Hochschulreife 2015 absolviert. Stufenvorrückung in Stufe 3 erfolgt im März 2023.

Rein von meinem Wissensstand, meinen Erfahrungen usw. bin ich den Kollegen in der E10 teilweise weit überlegen. Ohne mich damit jetzt profilieren zu wollen oder höchnäsig zu klingen - das sind eben Fakten. Weiter bin ich aktuell der einzige mit abgeschlossenem Abitur. Daher sehe ich mich auch in bereits genannter Entgeltgruppe, Berufserfahrung hin oder her (rein zeitlich). Die Kenntnisse sind auf jeden Fall vorhanden.

Wie seht Ihr das - wie würdet Ihr vorgehen?  :o

Danke vorab und viele Grüße

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 23.01.2023 16:01 »
Der Arbeitgeber hat ein sehr weites Ermessen dahingehend, welche Voraussetzungen er an die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit knüpft. Da er nicht eingruppiert, sondern Tarifbeschäftigte unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert sind und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit, kommt ihm diesbezüglich kein Ermessen zu. Mithin bist Du entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Welche Eingruppierung das ist, kann aus Deinen Ausführungen nicht einmal vermutet werden.

Kühlschrank

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 23.01.2023 16:05 »
Tarifbeschäftigte sind gemäß ihren auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. In der Entgeltordnung zum TVöD findest du die jeweiligen Merkmale, die zu einer bestimmten Entgeltgruppe führen. Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.

Berufserfahrung kann bei Einstellung hinsichtlich der Stufenzuordnung berücksichtigt werden vgl. § 16 Abs. 2 TVöD (VKA).

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 23.01.2023 16:17 »
Guten Tag zusammen,

folgende Situation: ich bin seit März 2021 in einem Schulverwaltungsamt als ITler in einer Verwaltung eingesetzt. Ausgeschrieben wurde die Stelle damals zwischen E9a-E10. Ich wurde aufgrund meiner damaligen Berufserfahrung (3 Jahre) in der Gruppe E9b Stufe 2 eingruppiert.
Das müssen dann aber weniger als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung gewesen sein.
Denn mit 3 Jahren eB ist man in der Stufe 3 eingruppiert.
Wenn der Ag dir aufgrund deiner fehlenden Berufserfahrung nur Aufgaben zugewiesen hat, die zur EG9b führen, dann hättest du da besser verhandeln müssen, bzgl. der Tätigkeiten.
Wenn du förderliche Zeiten gehabt hast zum Einstellungszeitpunkt, dann hättest du eine höhere Stufe aushandeln müssen.

Zitat
Leider wurde mir nun erneut von der Amtsleitung gesagt, dass eine Ein- oder Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E10 nur mit min. 8 Jahren einschlägiger Berufserfahrung möglich sei.
Dann frage die doch mal, wo das steht.
Zitat
Dazu sei gesagt, dass ich seit mehreren Jahren in einem Nebengewerbe sowie Nebenberuflich tätig bin.
irrelevant
Zitat
Dies wird aber laut Amtsleitung nicht anerkannt. Auch im Netz konnte ich zu dieser "Berufserfahrung Klausel zur E10" nichts finden. Kann mir das jemand bestätigen?
Ich auch nicht, ist wohl zumindest nicht in der Entgeltordnung, nach der du eingruppiert bist und wie von den Kollegen ja auch schon gesagt, steht das nicht zur Disposition des AGs oder der Amtsleitung, sondern ist einklagbares Recht.
Zitat
Wie seht Ihr das - wie würdet Ihr vorgehen?  :o
Ich würde meinem AG meine Gehaltsvorstellung mitteilen und ihn darauf hinweisen, dass er dir (wie auch immer er es tariflich macht kann dir egal sein) dieses Entgelt bezahlen soll, da du ansonsten einen AG suchen müsstet, der es bezahlt.
Alternative:
Eingruppierungsfeststellungsklage um festzustellen, ob dein AG sich irrt bei seiner Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung.

Marber85

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #4 am: 23.01.2023 16:37 »
Mir hatte das hier bei meinen Verhandlungen weitergeholfen:

https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_iuk.php

Zumindest als Anhaltspunkt. Letztlich geht es auch ums geschickte Verhandeln. Es klingt zwar arrogant aber aktuell ist die Notlage bei vielen öffentlichern Trägern in Sachen IT so akut, dass man mit einer drohenden Kündigung vieles durchprügeln kann. Ich spreche aus Erfahrung.  ;)

BTW ist es übrigens völlig egal ob du "besser" oder "schlauer" bist als deine IT-Kollegen. Leistung zählt im ÖD nicht so viel wie in der FW. Du musst nur lauter schreien als alle Anderen.

Thomasmueller

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #5 am: 23.01.2023 16:47 »
Sollte die Zuständigkeit tatsächlich die Konfiguration der UTM-/Router-/Firewallinfrastruktur und der Servercluster (vCenter HA?) beinhalten, würde ich bei einer Eingruppierung in EG9b eine Kündigung androhen und dann auch durchziehen.

Wenn Du keine Aufstiegschancen >= EG11 hast, solltest Du schnell einen Absprung in die freie Wirtschaft schaffen. Vor Allem wenn du jung bist.

Bei uns wärst du schon lange in EG10 und in 5 Jahren dann in EG11. Kommunaler IT-Dienstleister, 350.000 Einwohner. Wenn du ne Stelle im westdeutschen Raum im ÖD suchst, schreib ne PN. Bei uns kannst Du sofort anfangen. Initiiativbewerbung, fertig.


SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #6 am: 23.01.2023 16:53 »
Mir hatte das hier bei meinen Verhandlungen weitergeholfen:

https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_iuk.php

Zumindest als Anhaltspunkt. Letztlich geht es auch ums geschickte Verhandeln. Es klingt zwar arrogant aber aktuell ist die Notlage bei vielen öffentlichern Trägern in Sachen IT so akut, dass man mit einer drohenden Kündigung vieles durchprügeln kann. Ich spreche aus Erfahrung.  ;)

BTW ist es übrigens völlig egal ob du "besser" oder "schlauer" bist als deine IT-Kollegen. Leistung zählt im ÖD nicht so viel wie in der FW. Du musst nur lauter schreien als alle Anderen.

Welchen Mehrwert oder auch nur Wert sollte die bloße Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale auf irgendeiner Website haben? Genau das steht doch im Tarifvertrag.

FloSa

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #7 am: 23.01.2023 17:10 »
Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.

Wie so oft in der IT im ÖD... laut Ausschreibung wurde eine eierlegende Wollmilchsau gesucht.  :D

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: ich bin seit März 2021 in einem Schulverwaltungsamt als ITler in einer Verwaltung eingesetzt. Ausgeschrieben wurde die Stelle damals zwischen E9a-E10. Ich wurde aufgrund meiner damaligen Berufserfahrung (3 Jahre) in der Gruppe E9b Stufe 2 eingruppiert.
Das müssen dann aber weniger als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung gewesen sein.
Denn mit 3 Jahren eB ist man in der Stufe 3 eingruppiert.
Korrekt, es waren nicht ganz 3 Jahre.


Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...

Organisator

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #8 am: 23.01.2023 17:13 »
Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...

Falls du von hier gerne eine Meinung zur Eingruppierung hättest wäre es zweckmäßig aufzuführen, welche Aufgaben dir vom Arbeitgeber übertragen wurden.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #9 am: 23.01.2023 17:33 »
Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.

Wie so oft in der IT im ÖD... laut Ausschreibung wurde eine eierlegende Wollmilchsau gesucht.  :D
Was man sucht und was man demjenigen,dden man gefunden hat überträgt sind 3 paar Schuhe
Zitat
Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...
Es gibt faktisch keinen Grund, dass man dich bis gestern warten lässt. Man hätte dir auch schon bei Einstellung Tätigkeiten der EG10,11,12,13 übertragen können und du würdest dann heute eben dieses Entgelt erhalten.

Das was die da von sich geben sind keine tariflichen Merkmale, sondern maximal irgendwelche selbstgestrickten Dinge, wonach sie entscheiden wann wer welche Aufgaben übertragen bekommt.
Falls du von hier gerne eine Meinung zur Eingruppierung hättest wäre es zweckmäßig aufzuführen, welche Aufgaben dir vom Arbeitgeber übertragen wurden.
Ich finde das in diesem Fall relevant irrelevant, da man einfach den AG auffordern sollte, dass er einen entsprechend der eigenen Wünschen entlohnt.
Wie er es macht, können die Profis der Personalabteilung erledigen.
oder man entledigt sich eines solchen AGs

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #10 am: 23.01.2023 17:41 »
Inwiefern ginge es im Sachverhalt um Entlohnung?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #11 am: 23.01.2023 18:23 »
Sorrrrrry, ich meinte natürlich: Der AG soll den Zaster rausrücken, den man haben will.
Sonst macht man den Adler.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #12 am: 23.01.2023 18:29 »
Inwiefern ginge es im Sachverhalt um Zaster?

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #13 am: 23.01.2023 18:58 »


Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...

Du wirst dazu auch nichts finden, weil es einfach Stuss ist. Angenommen die Rechtsmeinung deines AG wäre richtig und du in der 9b korrekt eingruppiert, würde sich das auch ohne Änderung deiner auszuübenden Aufgaben in 10 oder 20 Jahren nicht ändern.

da:
Tarifbeschäftigte sind gemäß ihren auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. In der Entgeltordnung zum TVöD findest du die jeweiligen Merkmale, die zu einer bestimmten Entgeltgruppe führen. Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.

Berufserfahrung kann bei Einstellung hinsichtlich der Stufenzuordnung berücksichtigt werden vgl. § 16 Abs. 2 TVöD (VKA).


Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #14 am: 23.01.2023 19:45 »
Mir hatte das hier bei meinen Verhandlungen weitergeholfen:

https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_iuk.php

Zumindest als Anhaltspunkt. Letztlich geht es auch ums geschickte Verhandeln. Es klingt zwar arrogant aber aktuell ist die Notlage bei vielen öffentlichern Trägern in Sachen IT so akut, dass man mit einer drohenden Kündigung vieles durchprügeln kann. Ich spreche aus Erfahrung.  ;)

BTW ist es übrigens völlig egal ob du "besser" oder "schlauer" bist als deine IT-Kollegen. Leistung zählt im ÖD nicht so viel wie in der FW. Du musst nur lauter schreien als alle Anderen.

Welchen Mehrwert oder auch nur Wert sollte die bloße Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale auf irgendeiner Website haben? Genau das steht doch im Tarifvertrag.
NULL Mehrwert.
Ich hab das Dokument und den Link nicht parat, aber ich meine vom Niedersächsischen Finanzministerium gabs nen guten Definitionskatalog zu den Tätigkeitsmerkmalen. Ist zwar von der TdL, fand den aber auch für diejenigen die nicht täglich mit Eingruppierung zu tun haben recht verständlich