Guten Tag zusammen,
folgende Situation: ich bin seit März 2021 in einem Schulverwaltungsamt als ITler in einer Verwaltung eingesetzt. Ausgeschrieben wurde die Stelle damals zwischen E9a-E10. Ich wurde aufgrund meiner damaligen Berufserfahrung (3 Jahre) in der Gruppe E9b Stufe 2 eingruppiert.
Das müssen dann aber weniger als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung gewesen sein.
Denn mit 3 Jahren eB ist man in der Stufe 3 eingruppiert.
Wenn der Ag dir aufgrund deiner fehlenden Berufserfahrung nur Aufgaben zugewiesen hat, die zur EG9b führen, dann hättest du da besser verhandeln müssen, bzgl. der Tätigkeiten.
Wenn du förderliche Zeiten gehabt hast zum Einstellungszeitpunkt, dann hättest du eine höhere Stufe aushandeln müssen.
Leider wurde mir nun erneut von der Amtsleitung gesagt, dass eine Ein- oder Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E10 nur mit min. 8 Jahren einschlägiger Berufserfahrung möglich sei.
Dann frage die doch mal, wo das steht.
Dazu sei gesagt, dass ich seit mehreren Jahren in einem Nebengewerbe sowie Nebenberuflich tätig bin.
irrelevant
Dies wird aber laut Amtsleitung nicht anerkannt. Auch im Netz konnte ich zu dieser "Berufserfahrung Klausel zur E10" nichts finden. Kann mir das jemand bestätigen?
Ich auch nicht, ist wohl zumindest nicht in der Entgeltordnung, nach der du eingruppiert
bist und wie von den Kollegen ja auch schon gesagt, steht das nicht zur Disposition des AGs oder der Amtsleitung, sondern ist einklagbares Recht.
Wie seht Ihr das - wie würdet Ihr vorgehen?
Ich würde meinem AG meine Gehaltsvorstellung mitteilen und ihn darauf hinweisen, dass er dir (wie auch immer er es tariflich macht kann dir egal sein) dieses Entgelt bezahlen soll, da du ansonsten einen AG suchen müsstet, der es bezahlt.
Alternative:
Eingruppierungsfeststellungsklage um festzustellen, ob dein AG sich irrt bei seiner Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung.