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Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung

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FloSa:
Guten Tag zusammen,

folgende Situation: ich bin seit März 2021 in einem Schulverwaltungsamt als ITler in einer Verwaltung eingesetzt. Ausgeschrieben wurde die Stelle damals zwischen E9a-E10. Ich wurde aufgrund meiner damaligen Berufserfahrung (3 Jahre) in der Gruppe E9b Stufe 2 eingruppiert. Nun ist es so, dass ich seit Beginn im Wesentlichen am Aufbau / Neustrukturierung unserer IT arbeite. Speziell geht es hier um die Verwaltung von über 20 Firewalls, Serverclustern usw. Also alles Dinge, die man nicht so eben mal macht und die eine gewisse Erfahrungen & Kenntnisse in der Materie erfordern. Meine Kollegen sind weitestgehend alle in der E10 beschäftigt (alle Ü30) und mir wurde immer mal wieder in Aussicht gestellt, ebenfalls in die E10 höhergruppiert zu werden. Leider wurde mir nun erneut von der Amtsleitung gesagt, dass eine Ein- oder Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E10 nur mit min. 8 Jahren einschlägiger Berufserfahrung möglich sei. Dazu sei gesagt, dass ich seit mehreren Jahren in einem Nebengewerbe sowie Nebenberuflich tätig bin. Dies wird aber laut Amtsleitung nicht anerkannt. Auch im Netz konnte ich zu dieser "Berufserfahrung Klausel zur E10" nichts finden. Kann mir das jemand bestätigen?

Zu mir: Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration in einem Systemhaus seit 2018 mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen, allgemeine Hochschulreife 2015 absolviert. Stufenvorrückung in Stufe 3 erfolgt im März 2023.

Rein von meinem Wissensstand, meinen Erfahrungen usw. bin ich den Kollegen in der E10 teilweise weit überlegen. Ohne mich damit jetzt profilieren zu wollen oder höchnäsig zu klingen - das sind eben Fakten. Weiter bin ich aktuell der einzige mit abgeschlossenem Abitur. Daher sehe ich mich auch in bereits genannter Entgeltgruppe, Berufserfahrung hin oder her (rein zeitlich). Die Kenntnisse sind auf jeden Fall vorhanden.

Wie seht Ihr das - wie würdet Ihr vorgehen?  :o

Danke vorab und viele Grüße

SVAbackagain:
Der Arbeitgeber hat ein sehr weites Ermessen dahingehend, welche Voraussetzungen er an die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit knüpft. Da er nicht eingruppiert, sondern Tarifbeschäftigte unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert sind und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit, kommt ihm diesbezüglich kein Ermessen zu. Mithin bist Du entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Welche Eingruppierung das ist, kann aus Deinen Ausführungen nicht einmal vermutet werden.

Kühlschrank:
Tarifbeschäftigte sind gemäß ihren auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. In der Entgeltordnung zum TVöD findest du die jeweiligen Merkmale, die zu einer bestimmten Entgeltgruppe führen. Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.

Berufserfahrung kann bei Einstellung hinsichtlich der Stufenzuordnung berücksichtigt werden vgl. § 16 Abs. 2 TVöD (VKA).

WasDennNun:

--- Zitat von: FloSa am 23.01.2023 15:52 ---Guten Tag zusammen,

folgende Situation: ich bin seit März 2021 in einem Schulverwaltungsamt als ITler in einer Verwaltung eingesetzt. Ausgeschrieben wurde die Stelle damals zwischen E9a-E10. Ich wurde aufgrund meiner damaligen Berufserfahrung (3 Jahre) in der Gruppe E9b Stufe 2 eingruppiert.
--- End quote ---
Das müssen dann aber weniger als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung gewesen sein.
Denn mit 3 Jahren eB ist man in der Stufe 3 eingruppiert.
Wenn der Ag dir aufgrund deiner fehlenden Berufserfahrung nur Aufgaben zugewiesen hat, die zur EG9b führen, dann hättest du da besser verhandeln müssen, bzgl. der Tätigkeiten.
Wenn du förderliche Zeiten gehabt hast zum Einstellungszeitpunkt, dann hättest du eine höhere Stufe aushandeln müssen.


--- Zitat --- Leider wurde mir nun erneut von der Amtsleitung gesagt, dass eine Ein- oder Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E10 nur mit min. 8 Jahren einschlägiger Berufserfahrung möglich sei.

--- End quote ---
Dann frage die doch mal, wo das steht.

--- Zitat ---Dazu sei gesagt, dass ich seit mehreren Jahren in einem Nebengewerbe sowie Nebenberuflich tätig bin.
--- End quote ---
irrelevant

--- Zitat --- Dies wird aber laut Amtsleitung nicht anerkannt. Auch im Netz konnte ich zu dieser "Berufserfahrung Klausel zur E10" nichts finden. Kann mir das jemand bestätigen?

--- End quote ---
Ich auch nicht, ist wohl zumindest nicht in der Entgeltordnung, nach der du eingruppiert bist und wie von den Kollegen ja auch schon gesagt, steht das nicht zur Disposition des AGs oder der Amtsleitung, sondern ist einklagbares Recht.

--- Zitat ---Wie seht Ihr das - wie würdet Ihr vorgehen?  :o

--- End quote ---
Ich würde meinem AG meine Gehaltsvorstellung mitteilen und ihn darauf hinweisen, dass er dir (wie auch immer er es tariflich macht kann dir egal sein) dieses Entgelt bezahlen soll, da du ansonsten einen AG suchen müsstet, der es bezahlt.
Alternative:
Eingruppierungsfeststellungsklage um festzustellen, ob dein AG sich irrt bei seiner Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung.

Marber85:
Mir hatte das hier bei meinen Verhandlungen weitergeholfen:

https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_iuk.php

Zumindest als Anhaltspunkt. Letztlich geht es auch ums geschickte Verhandeln. Es klingt zwar arrogant aber aktuell ist die Notlage bei vielen öffentlichern Trägern in Sachen IT so akut, dass man mit einer drohenden Kündigung vieles durchprügeln kann. Ich spreche aus Erfahrung.  ;)

BTW ist es übrigens völlig egal ob du "besser" oder "schlauer" bist als deine IT-Kollegen. Leistung zählt im ÖD nicht so viel wie in der FW. Du musst nur lauter schreien als alle Anderen.

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