Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
Thomasmueller:
Sollte die Zuständigkeit tatsächlich die Konfiguration der UTM-/Router-/Firewallinfrastruktur und der Servercluster (vCenter HA?) beinhalten, würde ich bei einer Eingruppierung in EG9b eine Kündigung androhen und dann auch durchziehen.
Wenn Du keine Aufstiegschancen >= EG11 hast, solltest Du schnell einen Absprung in die freie Wirtschaft schaffen. Vor Allem wenn du jung bist.
Bei uns wärst du schon lange in EG10 und in 5 Jahren dann in EG11. Kommunaler IT-Dienstleister, 350.000 Einwohner. Wenn du ne Stelle im westdeutschen Raum im ÖD suchst, schreib ne PN. Bei uns kannst Du sofort anfangen. Initiiativbewerbung, fertig.
SVAbackagain:
--- Zitat von: Marber85 am 23.01.2023 16:37 ---Mir hatte das hier bei meinen Verhandlungen weitergeholfen:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_iuk.php
Zumindest als Anhaltspunkt. Letztlich geht es auch ums geschickte Verhandeln. Es klingt zwar arrogant aber aktuell ist die Notlage bei vielen öffentlichern Trägern in Sachen IT so akut, dass man mit einer drohenden Kündigung vieles durchprügeln kann. Ich spreche aus Erfahrung. ;)
BTW ist es übrigens völlig egal ob du "besser" oder "schlauer" bist als deine IT-Kollegen. Leistung zählt im ÖD nicht so viel wie in der FW. Du musst nur lauter schreien als alle Anderen.
--- End quote ---
Welchen Mehrwert oder auch nur Wert sollte die bloße Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale auf irgendeiner Website haben? Genau das steht doch im Tarifvertrag.
FloSa:
--- Zitat von: Kühlschrank am 23.01.2023 16:05 ---Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.
--- End quote ---
Wie so oft in der IT im ÖD... laut Ausschreibung wurde eine eierlegende Wollmilchsau gesucht. :D
--- Zitat von: WasDennNun am 23.01.2023 16:17 ---
--- Zitat von: FloSa am 23.01.2023 15:52 ---Guten Tag zusammen,
folgende Situation: ich bin seit März 2021 in einem Schulverwaltungsamt als ITler in einer Verwaltung eingesetzt. Ausgeschrieben wurde die Stelle damals zwischen E9a-E10. Ich wurde aufgrund meiner damaligen Berufserfahrung (3 Jahre) in der Gruppe E9b Stufe 2 eingruppiert.
--- End quote ---
Das müssen dann aber weniger als 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung gewesen sein.
Denn mit 3 Jahren eB ist man in der Stufe 3 eingruppiert.
--- End quote ---
Korrekt, es waren nicht ganz 3 Jahre.
Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...
Organisator:
--- Zitat von: FloSa am 23.01.2023 17:10 ---Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...
--- End quote ---
Falls du von hier gerne eine Meinung zur Eingruppierung hättest wäre es zweckmäßig aufzuführen, welche Aufgaben dir vom Arbeitgeber übertragen wurden.
WasDennNun:
--- Zitat von: FloSa am 23.01.2023 17:10 ---
--- Zitat von: Kühlschrank am 23.01.2023 16:05 ---Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.
--- End quote ---
Wie so oft in der IT im ÖD... laut Ausschreibung wurde eine eierlegende Wollmilchsau gesucht. :D
--- End quote ---
Was man sucht und was man demjenigen,dden man gefunden hat überträgt sind 3 paar Schuhe
--- Zitat ---Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...
--- End quote ---
Es gibt faktisch keinen Grund, dass man dich bis gestern warten lässt. Man hätte dir auch schon bei Einstellung Tätigkeiten der EG10,11,12,13 übertragen können und du würdest dann heute eben dieses Entgelt erhalten.
Das was die da von sich geben sind keine tariflichen Merkmale, sondern maximal irgendwelche selbstgestrickten Dinge, wonach sie entscheiden wann wer welche Aufgaben übertragen bekommt.
--- Zitat von: Organisator am 23.01.2023 17:13 ---Falls du von hier gerne eine Meinung zur Eingruppierung hättest wäre es zweckmäßig aufzuführen, welche Aufgaben dir vom Arbeitgeber übertragen wurden.
--- End quote ---
Ich finde das in diesem Fall relevant irrelevant, da man einfach den AG auffordern sollte, dass er einen entsprechend der eigenen Wünschen entlohnt.
Wie er es macht, können die Profis der Personalabteilung erledigen.
oder man entledigt sich eines solchen AGs
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version