Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
SVAbackagain:
Inwiefern ginge es im Sachverhalt um Entlohnung?
WasDennNun:
Sorrrrrry, ich meinte natürlich: Der AG soll den Zaster rausrücken, den man haben will.
Sonst macht man den Adler.
SVAbackagain:
Inwiefern ginge es im Sachverhalt um Zaster?
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: FloSa am 23.01.2023 17:10 ---
Mich stört es aktuell nur, dass mir gesagt wird, dass ich bis zur EG10 bis 2026 warten müsse (da 8 Jahre BE). Dazu ist nirgends etwas zu finden, also macht mich das Ganze schon etwas stutzig...
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Du wirst dazu auch nichts finden, weil es einfach Stuss ist. Angenommen die Rechtsmeinung deines AG wäre richtig und du in der 9b korrekt eingruppiert, würde sich das auch ohne Änderung deiner auszuübenden Aufgaben in 10 oder 20 Jahren nicht ändern.
da:
--- Zitat von: Kühlschrank am 23.01.2023 16:05 ---Tarifbeschäftigte sind gemäß ihren auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. In der Entgeltordnung zum TVöD findest du die jeweiligen Merkmale, die zu einer bestimmten Entgeltgruppe führen. Es ist allerdings aus deinen Ausführungen nicht ersichtlich, welche Aufgaben der AG übertragen hat.
Berufserfahrung kann bei Einstellung hinsichtlich der Stufenzuordnung berücksichtigt werden vgl. § 16 Abs. 2 TVöD (VKA).
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Kaiser80:
--- Zitat von: SVAbackagain am 23.01.2023 16:53 ---
--- Zitat von: Marber85 am 23.01.2023 16:37 ---Mir hatte das hier bei meinen Verhandlungen weitergeholfen:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_iuk.php
Zumindest als Anhaltspunkt. Letztlich geht es auch ums geschickte Verhandeln. Es klingt zwar arrogant aber aktuell ist die Notlage bei vielen öffentlichern Trägern in Sachen IT so akut, dass man mit einer drohenden Kündigung vieles durchprügeln kann. Ich spreche aus Erfahrung. ;)
BTW ist es übrigens völlig egal ob du "besser" oder "schlauer" bist als deine IT-Kollegen. Leistung zählt im ÖD nicht so viel wie in der FW. Du musst nur lauter schreien als alle Anderen.
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Welchen Mehrwert oder auch nur Wert sollte die bloße Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale auf irgendeiner Website haben? Genau das steht doch im Tarifvertrag.
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NULL Mehrwert.
Ich hab das Dokument und den Link nicht parat, aber ich meine vom Niedersächsischen Finanzministerium gabs nen guten Definitionskatalog zu den Tätigkeitsmerkmalen. Ist zwar von der TdL, fand den aber auch für diejenigen die nicht täglich mit Eingruppierung zu tun haben recht verständlich
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