Autor Thema: Höhergruppierung von EG 9B auf EG 10 mit Probezeit von 6 Monaten  (Read 2448 times)

gallo

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Fall liegt vor:

Ich bin zur Zeit in EG 9B und habe ein Angebot von einem Mitbewerber bekommen. Nun kommt mir mein AG entgegen und bittet mir die EG10 an allerdings mit 6 Monaten Probezeit und jetzt kommt bei mir die große Verwunderung auch das Gehalt wird erst nach 6 Monaten rückwirkend bezahlt. Ich war erstmal etwas irritiert über das Vorgehen.

Ist das so richtig?

Bin nicht so sehr im Thema was rechtliche Dinge im TVÖD angeht.

Freue mich auf Antworten.

Gruß

Gallo

SVAbackagain

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Fall liegt vor:

Ich bin zur Zeit in EG 9B und habe ein Angebot von einem Mitbewerber bekommen. Nun kommt mir mein AG entgegen und bittet mir die EG10 an allerdings mit 6 Monaten Probezeit und jetzt kommt bei mir die große Verwunderung auch das Gehalt wird erst nach 6 Monaten rückwirkend bezahlt. Ich war erstmal etwas irritiert über das Vorgehen.

Ist das so richtig?

Bin nicht so sehr im Thema was rechtliche Dinge im TVÖD angeht.

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Gallo

Der AG kann zwar höherwertige Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen, dies löst aber einen zumindest zuschlagsweisen Zahlungsanspruch auf die höherwertige Entgeltgruppe aus.

WasDennNun

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Fall liegt vor:

Ich bin zur Zeit in EG 9B und habe ein Angebot von einem Mitbewerber bekommen. Nun kommt mir mein AG entgegen und bittet mir die EG10 an allerdings mit 6 Monaten Probezeit und jetzt kommt bei mir die große Verwunderung auch das Gehalt wird erst nach 6 Monaten rückwirkend bezahlt. Ich war erstmal etwas irritiert über das Vorgehen.

Ist das so richtig?

Bin nicht so sehr im Thema was rechtliche Dinge im TVÖD angeht.

Freue mich auf Antworten.

Gruß

Gallo

Der AG kann zwar höherwertige Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen, dies löst aber einen zumindest zuschlagsweisen Zahlungsanspruch auf die höherwertige Entgeltgruppe aus.
und zwar nach einem Monate rückwirkend für diesen Monat.

WasDennNun

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Ich bin zur Zeit in EG 9B und habe ein Angebot von einem Mitbewerber bekommen. Nun kommt mir mein AG entgegen und bittet mir die EG10 an allerdings mit 6 Monaten Probezeit und jetzt kommt bei mir die große Verwunderung auch das Gehalt wird erst nach 6 Monaten rückwirkend bezahlt. Ich war erstmal etwas irritiert über das Vorgehen.

Ist das so richtig?
Er kann dir die Aufgaben vorübergehend übertragen "zur Erprobung". Muss aber früher zahlen.
Du kannst natürlich das illegale Spiel mitspielen und wenn dir die Aufgaben dauerhaft übertragen wurden Zinsen verlangen.

gallo

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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Also es soll halt dann rückwirkend zum 01.01.23 bezahlt werden mit der Monatsabrechnunug Juli 2023.

Ich will nur wissen, ob es rechtens ist. Das ich eine vorrübergehende höherwertige Tätigkeit dann mache und auch natürlich nach 4 Wochen Anspruch auf mehr Geld habe, ist mir bewusst.

Trotzdem kenne ich so ein Procedere nicht so.


WasDennNun

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Ist ja auch tarifwidrig und Betrug.
Wurden dir denn die Tätigkeiten zum 1.1.23 schon übertragen?
Oder übst du sie nur aus, ohne das sie dir übertragen wurden?

SVAbackagain

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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Also es soll halt dann rückwirkend zum 01.01.23 bezahlt werden mit der Monatsabrechnunug Juli 2023.

Ich will nur wissen, ob es rechtens ist. Das ich eine vorrübergehende höherwertige Tätigkeit dann mache und auch natürlich nach 4 Wochen Anspruch auf mehr Geld habe, ist mir bewusst.

Trotzdem kenne ich so ein Procedere nicht so.

Nein, ist es nicht.

gallo

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Die Tätigkeit wird mir seit dem 1.1.23 vorübergehend Übertragen.
Was kann man dann in dem Fall machen?

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Die Tätigkeit wird mir seit dem 1.1.23 vorübergehend Übertragen.
Was kann man dann in dem Fall machen?

Das tarifwidrige Handeln hinnehmen mit der Hoffnung, dass dir spätestens zum 01.07.2023 kein Schaden entstanden sein wird.

Oder auf tarifrechtskonformes Handeln des AG bestehen verbunden mit dem Risiko, dass dir die höherwertigen Tätigkeiten nicht übertragen werden.


WasDennNun

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Die Tätigkeit wird mir seit dem 1.1.23 vorübergehend Übertragen.
Was kann man dann in dem Fall machen?
Wir haben den 24.1. als kann sie dir nur zum 1.2. vorübergehend übertragen werden (btw ist der PR in der Mitbestimmung?) oder sie wurde dir zum 1.1. übertragen.
Oder übst du ohne Übertragung (nur durch mündliche Anweisung vom Ag durch die Personalabteilung)  die Tätigkeit schon aus und der AG hat es versäumt sie schriftlich zu übertragen?

Und ansonsten:
Du kannst natürlich das illegale Spiel mitspielen und wenn dir die Aufgaben dauerhaft übertragen wurden Zinsen verlangen.

gallo

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Ich führe diese Tätigkeit sowieso als stellvertreter einer Abteilung aus. Der Abteilunsleiter ist in ca.10 Monaten in Rente und aufgrund eines Angebot eines Mitbewerbers will mein AG mich unbedingt halten. Daher wollte er mir die HG bieten und das zum 1.1.2023. Ich bekomme diese probeweise vorübergehende Tätigkeit schriftlich. Mir ging es nur darum,warum ich nicht sofort mein Geld erhalte, obwohl ich die Tätigkeit ja mache.

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Ich führe diese Tätigkeit sowieso als stellvertreter einer Abteilung aus. Der Abteilunsleiter ist in ca.10 Monaten in Rente und aufgrund eines Angebot eines Mitbewerbers will mein AG mich unbedingt halten. Daher wollte er mir die HG bieten und das zum 1.1.2023. Ich bekomme diese probeweise vorübergehende Tätigkeit schriftlich. Mir ging es nur darum,warum ich nicht sofort mein Geld erhalte, obwohl ich die Tätigkeit ja mache.

Ob du die Tätigkeit ohnehin schon ausübst ist tariflich unbeachtlich. Die Antwort auf deinen letzten Satz ist: Weil dein Arbeitgeber sich schlicht nicht an die tariflichen Vorgaben hält.

Isie

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Die höherwertige Tätigkeit wurde (oder wird?) vorübergehend übertragen. Das kann auch mitten im Monat sein. Nachdem die Tätigkeit einen Zeitmonat ausgeübt wurde, steht rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung eine Zulage zu. Wenn die Tätigkeit im direkten Anschluss an die vorübergehende Übertragung dauerhaft übertragen wird, wird die Stufe und die Stufenlaufzeit  in der neuen Entgeltgruppe so festgesetzt, als ob die Höhergruppierung bereits im Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgt wäre.