Die höherwertige Tätigkeit wurde (oder wird?) vorübergehend übertragen. Das kann auch mitten im Monat sein. Nachdem die Tätigkeit einen Zeitmonat ausgeübt wurde, steht rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung eine Zulage zu. Wenn die Tätigkeit im direkten Anschluss an die vorübergehende Übertragung dauerhaft übertragen wird, wird die Stufe und die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe so festgesetzt, als ob die Höhergruppierung bereits im Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgt wäre.