Autor Thema: Teile der Stufenlaufzeit  (Read 1505 times)

Levin1703

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Teile der Stufenlaufzeit
« am: 24.01.2023 23:40 »
Moin, ich habe Ende letzten Jahres eine Stelle im TVÖD SUE in Schleswig-Holstein angetreten. Bei der Einstellung wurden mir 6 Jahre Berufserfahrung als Berechnungsgrundlage anerkannt.
Durch mein Studium habe ich automatisch die Qualifikation für Stufe 2. Nach meiner Rechnung würde dies bedeuten, dass ich in Stufe 3 mit einem Restjahr Stufenlaufzeit eingestellt werden müsste.
Vom Personaler habe ich nun jedoch die Aussage erhalten, dass die Stufenlaufzeit immer von vorne beginnt und es keine Teil-Zuerkennung gebe. Ein entsprechender Passus konnte mir nicht genannt werden und ein solchen finde ich auch nicht. Daher die Frage an das fachkundige Forum, gibt es einen solchen Passus und in welcher Stufe hätte ich eingestellt werden müssen
 Vielen Dank

SVAbackagain

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Antw:Teile der Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 25.01.2023 06:27 »
Es gibt keinen TVÖD SUE.

Berufserfahrung ist unbeachtlich. Einschlägige Berufserfahrung, also eine solche, in der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird, begründet bei Einstellung in die Entgeltgruppen S2 bis S18 im Umfang von mindestens einem bzw. vier Jahren Anspruch auf Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Ein Berufspraktikum nach dem TVPÖD gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung im entsprechenden zeitlichen Umfang. Sonstige Zeiten einer beruflichen Tätigkeit kann der Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn er sie als förderlich beurteilt. Beide Varianten wirken lediglich auf die Stufenzuordnung, nicht auf die Stufenlaufzeit.