Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.
Nein! Du hast keine reelle Chance zeitnah in die EG11S4 zu kommen, so etwas ginge nur via §17.2.
Wechseln möchte ich nicht.
Zum Hintergrund: ich mache gerade berufsbegleitend mein Masterstudium und schließe dieses im September ab.
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die EG wird aber erst ab 10/23 bezahlt. Ich möchte meiner Vorgesetzten daher vorschlagen, jetzt etwas an meiner Stufenzuordnung bzw. Eingruppiereung zu ändern (ich will es ja auch finanziell merken). Die Summe möchte ich aber gerne bei der späteren Stufenzuordnung bei der E11 mit "angerechnet bekommen", wenn dann dort die Stufenzuordnung vorgenommen wird.
Also etwas ganz anderes als das was du eingangs gefragt hast.
Es besteht die Möglichkeit höherwertige Tätigkeiten vorübergehend übertragen zu bekommen §14.
Du bleibst in der EG und Stufenlaufzeit läuft weiter und du bekommst eine Zulage in der Höhe des Entgeltes wie wenn du direkt HG würdest. (Hier diff zur EG11S2)
Später, wenn du in der 9bS4 bist, kann man dir dann nicht nur vorübergehend die hwT übertragen und du würdest dann höhergruppiert.
Du kommst dann in die EG11S3.
(FYI: Im TvöD ginge dieser Weg nicht)
Da du nicht wechselwillig bist sind die Möglichkeiten dir eine weitere Zulage nach §16.5 zu gewähren eingeschränkt.