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Mail an alle wegen Krankmeldung einer Person
FearOfTheDuck:
Der Fragesteller könnte uns über den genauen Inhalt der entsprechenden Mail sicher erhellen.
SVAbackagain:
--- Zitat von: Opa am 25.01.2023 18:18 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 25.01.2023 13:36 ---Im Sachverhalt ist nicht beschrieben, dass mitgeteilt würde, dass jemand erkrankt sei. Mithin lässt sich auch kein Datenschutzverstoß erkennen. Auch ein Bezug zu einer Arbeitsunfähigkeit wurde nicht hergestellt.
--- End quote ---
In der Überschrift „Mail an alle wegen Krankmeldung einer Person“ wurde eine Kausalität hergestellt, die ich so interpretiere, dass bei Krankmeldung eines Mitarbeiters alle anderen Mitarbeiter hierüber informiert werden. Die Information über eine „Krankmeldung“ betrifft einen Umstand aus der persönlichen Sphäre, die außer dem genannten engen Personenkreis niemanden etwas angeht, schon garnicht „alle“.
Dass ich den Begriff der Krankmeldung mit der Anzeige einer Arbeits- oder Dienstunfähigkeit gleichsetze, ist ein freundliches Entgegenkommen gegenüber dem TE sowie dem allgemeinen Sprachgebrauch geschuldet.
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Eine Kausalität ergibt sich aus der Überschrift durchaus, aber eben kein entsprechender Inhalt. Es ergibt sich lediglich, dass es beim geschilderten Anlass eine Mail an alle gibt, nicht welchen Inhalt sie hat.
Opa:
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit in diesem Zusammenhang zu einer Mail mit dem Inhalt „Herr Müller hat sich heute für 3 Tage krank gemeldet“ führt, ist wahrscheinlicher, als eine Mail mit dem Inhalt „Wir informieren Sie hiermit darüber, dass für Morgen leichter Schneefall erwartet wird.“
Der TE kann uns aber sicher erhellen ;)
SVAbackagain:
Die Wahrscheinlichkeit, dass die erzeugte Mail den Inhalt „Herr Müller ist drei Tage abwesend.“ und nicht „Herr Müller hat sich heute für drei Tage krank gemeldet.“ hat, ist hingegen deutlich höher.
Opa:
Zumindest wenn man davon ausgeht, dass die Dienststelle halbwegs rechtssicher agiert. Davon bin ich nach langjähriger gegenteiliger Erfahrung mit dem Thema Beschäftigten-Datenschutz bei unterschiedlichen Behörden und privatrechtlichen Arbeitgebern jedoch ein gutes Stück entfernt.
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