Mail an alle wegen Krankmeldung einer Person

Begonnen von aleks, 25.01.2023 12:20

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FearOfTheDuck

Der Fragesteller könnte uns über den genauen Inhalt der entsprechenden Mail sicher erhellen.

SVAbackagain

Zitat von: Opa in 25.01.2023 18:18
Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 13:36
Im Sachverhalt ist nicht beschrieben, dass mitgeteilt würde, dass jemand erkrankt sei. Mithin lässt sich auch kein Datenschutzverstoß erkennen. Auch ein Bezug zu einer Arbeitsunfähigkeit wurde nicht hergestellt.
In der Überschrift ,,Mail an alle wegen Krankmeldung einer Person" wurde eine Kausalität hergestellt, die ich so interpretiere, dass bei Krankmeldung eines Mitarbeiters alle anderen Mitarbeiter hierüber informiert werden. Die Information über eine ,,Krankmeldung" betrifft einen Umstand aus der persönlichen Sphäre, die außer dem genannten engen Personenkreis niemanden etwas angeht, schon garnicht ,,alle".

Dass ich den Begriff der Krankmeldung mit der Anzeige einer Arbeits- oder Dienstunfähigkeit gleichsetze, ist ein freundliches Entgegenkommen gegenüber dem TE sowie dem allgemeinen Sprachgebrauch geschuldet.

Eine Kausalität ergibt sich aus der Überschrift durchaus, aber eben kein entsprechender Inhalt. Es ergibt sich lediglich, dass es beim geschilderten Anlass eine Mail an alle gibt, nicht welchen Inhalt sie hat.

Opa

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit in diesem Zusammenhang zu einer Mail mit dem Inhalt ,,Herr Müller hat sich heute für 3 Tage krank gemeldet" führt, ist wahrscheinlicher, als eine Mail mit dem Inhalt ,,Wir informieren Sie hiermit darüber, dass für Morgen leichter Schneefall erwartet wird."

Der TE kann uns aber sicher erhellen ;)

SVAbackagain

Die Wahrscheinlichkeit, dass die erzeugte Mail den Inhalt ,,Herr Müller ist drei Tage abwesend." und nicht ,,Herr Müller hat sich heute für drei Tage krank gemeldet." hat, ist hingegen deutlich höher.

Opa

Zumindest wenn man davon ausgeht, dass die Dienststelle halbwegs rechtssicher agiert. Davon bin ich nach langjähriger gegenteiliger Erfahrung mit dem Thema Beschäftigten-Datenschutz bei unterschiedlichen Behörden und privatrechtlichen Arbeitgebern jedoch ein gutes Stück entfernt.

WasDennNun

Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 17:24
Zitat von: WasDennNun in 25.01.2023 17:19
Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 16:59
Welche Relevanz sollte eine statistische Bereinigung haben? Und warum sollten Tote und FFW bekannt sein? Und vor allem wem? Und warum sollte das überhaupt relevant sein?
Tja, der eine weil er nie wieder kommt /(oder es der totanzeige steht) und der andere weil es auf der Webseite steht
und wenn das Profile der wiederkehrenden Menschen in dieser elektronisch auswertbaren Liste mit der Information: "Heute ist XY unplanmäßig, kurzfriste abwesend" auswertet, dann ist der Rest wer Krank, wer Tot und wer bei der Feuerwehr war ein leichte Fingerübung.
Aber gerne kannst du es als nicht schutzwürdig erachten, auch wenn es nicht notwendig und damit unverhältnismäßig ist, solche Informationen in dieser Form elektronisch auswertbar zu verbreiten.

Seit wann steht auf irgendeiner Website, wer wann bei welchem Einsatz welcher FFW gewesen wäre? Was ist eine ,,totanzeige"? Woher weiß man, ob jemand in Quarantäne ist? Oder ein krankes Kind betreut? Oder sich in Polizeigewahrsam befindet?
Tja, blaue Augen und Statistik machen es halt möglich und Sorry ich meinte natürlich die Totesanzeige die idR der Zeitung digital zu entnehmen ist und ich habe nicht Einsatz sondern Mitglied gemeint und die daraus folgende Korrelationen mit Einsätzen.
Wenn du es also als anonym Datenübertragung betrachtest, was da passiert, dann genieße deinen Terrence Hill Blick, ich sehe es halt nicht als hinreichend anonymisiert an, da ich durch meine Ausbildung möglicherweise ein tieferes Verständnis darüber habe, welche vermeintlich anonymen Informationen es eben nicht sind.


WasDennNun

Zitat von: Opa in 25.01.2023 18:45
Zumindest wenn man davon ausgeht, dass die Dienststelle halbwegs rechtssicher agiert. Davon bin ich nach langjähriger gegenteiliger Erfahrung mit dem Thema Beschäftigten-Datenschutz bei unterschiedlichen Behörden und privatrechtlichen Arbeitgebern jedoch ein gutes Stück entfernt.
Insbesondere weil die nicht wissen und glauben können, was mögliche Datenanalysen aus den vermeintlich anonymen Informationen Rückführbar machen können.
Merkt man ja in diesem Thread deutlichst.

SVAbackagain

Zitat von: WasDennNun in 25.01.2023 22:02
Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 17:24
Zitat von: WasDennNun in 25.01.2023 17:19
Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 16:59
Welche Relevanz sollte eine statistische Bereinigung haben? Und warum sollten Tote und FFW bekannt sein? Und vor allem wem? Und warum sollte das überhaupt relevant sein?
Tja, der eine weil er nie wieder kommt /(oder es der totanzeige steht) und der andere weil es auf der Webseite steht
und wenn das Profile der wiederkehrenden Menschen in dieser elektronisch auswertbaren Liste mit der Information: "Heute ist XY unplanmäßig, kurzfriste abwesend" auswertet, dann ist der Rest wer Krank, wer Tot und wer bei der Feuerwehr war ein leichte Fingerübung.
Aber gerne kannst du es als nicht schutzwürdig erachten, auch wenn es nicht notwendig und damit unverhältnismäßig ist, solche Informationen in dieser Form elektronisch auswertbar zu verbreiten.

Seit wann steht auf irgendeiner Website, wer wann bei welchem Einsatz welcher FFW gewesen wäre? Was ist eine ,,totanzeige"? Woher weiß man, ob jemand in Quarantäne ist? Oder ein krankes Kind betreut? Oder sich in Polizeigewahrsam befindet?
Tja, blaue Augen und Statistik machen es halt möglich und Sorry ich meinte natürlich die Totesanzeige die idR der Zeitung digital zu entnehmen ist und ich habe nicht Einsatz sondern Mitglied gemeint und die daraus folgende Korrelationen mit Einsätzen.
Wenn du es also als anonym Datenübertragung betrachtest, was da passiert, dann genieße deinen Terrence Hill Blick, ich sehe es halt nicht als hinreichend anonymisiert an, da ich durch meine Ausbildung möglicherweise ein tieferes Verständnis darüber habe, welche vermeintlich anonymen Informationen es eben nicht sind.

Ob Du ein solches Verständnis hast, kann dahingestellt bleiben, da es nicht um vermeintlich oder tatsächliche anonyme Informationen geht.

WasDennNun

Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 22:17
Zitat von: WasDennNun in 25.01.2023 22:02
Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 17:24
Zitat von: WasDennNun in 25.01.2023 17:19
Zitat von: SVAbackagain in 25.01.2023 16:59
Welche Relevanz sollte eine statistische Bereinigung haben? Und warum sollten Tote und FFW bekannt sein? Und vor allem wem? Und warum sollte das überhaupt relevant sein?
Tja, der eine weil er nie wieder kommt /(oder es der totanzeige steht) und der andere weil es auf der Webseite steht
und wenn das Profile der wiederkehrenden Menschen in dieser elektronisch auswertbaren Liste mit der Information: "Heute ist XY unplanmäßig, kurzfriste abwesend" auswertet, dann ist der Rest wer Krank, wer Tot und wer bei der Feuerwehr war ein leichte Fingerübung.
Aber gerne kannst du es als nicht schutzwürdig erachten, auch wenn es nicht notwendig und damit unverhältnismäßig ist, solche Informationen in dieser Form elektronisch auswertbar zu verbreiten.

Seit wann steht auf irgendeiner Website, wer wann bei welchem Einsatz welcher FFW gewesen wäre? Was ist eine ,,totanzeige"? Woher weiß man, ob jemand in Quarantäne ist? Oder ein krankes Kind betreut? Oder sich in Polizeigewahrsam befindet?
Tja, blaue Augen und Statistik machen es halt möglich und Sorry ich meinte natürlich die Totesanzeige die idR der Zeitung digital zu entnehmen ist und ich habe nicht Einsatz sondern Mitglied gemeint und die daraus folgende Korrelationen mit Einsätzen.
Wenn du es also als anonym Datenübertragung betrachtest, was da passiert, dann genieße deinen Terrence Hill Blick, ich sehe es halt nicht als hinreichend anonymisiert an, da ich durch meine Ausbildung möglicherweise ein tieferes Verständnis darüber habe, welche vermeintlich anonymen Informationen es eben nicht sind.

Ob Du ein solches Verständnis hast, kann dahingestellt bleiben, da es nicht um vermeintlich oder tatsächliche anonyme Informationen geht.
Was deine persönliche unmaßgebliche Meinung ist.
So wie ich anderer unmaßgeblicher Meinung bin, die allerdings einen anderen fachlichen Hintergrund hat.

SVAbackagain

Nein, es ist ein Fakt: die Weitergabe der Information, dass Herr Müller heute nicht anwesend sei, ist weder vermeintlich noch tatsächlich anonym.

WasDennNun

Zitat von: SVAbackagain in 26.01.2023 07:03
Nein, es ist ein Fakt: die Weitergabe der Information, dass Herr Müller heute nicht anwesend sei, ist weder vermeintlich noch tatsächlich anonym.
Und in ihren Kontext und über die Zeit betrachtet beinhaltet diese Form der Übertragung ableitbare Informationen die Schutzwürdig sind und damit ist diese Form der Datenübertragung mEn unverhältnismäßig.

SVAbackagain

Welche schutzwürdige Information wäre denn ableitbar?

WasDennNun

Die häufig wiederkehrende unplanmäßige Abwesenheit.

Das was ich kritisch sehe und als unverhältnismäßig betrachte, ist dass diese Information unnötigerweise auf diesen Wege übermittelt wird, insbesondere weil es an einen unnötig großen Adressatenkreis übertragen wird.

Ein tägliche Liste 30 min nach Dienstbeginn würde reichen, denn dann wird die obige Information nicht mit übertragen.

SVAbackagain

Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz ist eine notwendige Information, da so aus einem mindestens potenziell Mitarbeitenden ein Mitarbeiter wird, der für Mitarbeit nicht verfügbar ist. Weder aus der planmäßigen noch aus der unplanmäßigen Abwesenheit ergeben sich weitergehende Informationen.

Opa

Zitat von: aleks in 25.01.2023 12:20
Wenn ich ne Mail lese, dass Mitarbeiter X mal wieder krank ist, mit dem ich aber 0 zu tun habe, nervts einfach nur.

Der TE schildert doch, dass in der Mail steht, Mitarbeiter X sei krank. Bei dieser Formulierung kann ich in Verbindung mit der Betreffzeile des Threads nicht davon ausgehen, dass die Dienststelle nur über ungeplante Abwesenheiten jeglichen Grundes informiert, ohne diesen zu spezifizieren.