Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD

<< < (3/4) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: Zerberus01 am 13.02.2023 13:37 ---Nach Durchsicht meiner aktuellen TD habe ich festgestellt, dass meine Aufgaben zu 45% einer Grundsatzaufgabe, die nach TVöD Bund E11 bewertet ist und zu 55% eine Aufgabe, womit sich ein anderes Team befasst und nach E 9c eingruppiert ist, aufgeteilt sind. In Summe ergibt sich eine E10 Stelle.

--- End quote ---
Die Rechnung verstehe ich nicht. Wenn du 2 Arbeitsvorgänge hast und zu 55% 9c machst, dann bist du 9c.

WasDennNun:

--- Zitat von: Zerberus01 am 13.02.2023 13:37 ---Kann eine Entgeltgruppe bzw. die Stelle umgeschrieben werden ohne dass diese neue ausgeschrieben werden muss?

--- End quote ---
AG und AN können einvernehmlich die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend ändern, dass sie zu einer anderen EG führen.
Ausschreibung ist nicht notwendig. (Auch wenn Beamten das gerne denken)

Organisator:

--- Zitat von: Zerberus01 am 13.02.2023 13:37 ---FRAGE: wenn ich nachweisen kann, dass ich im Jahr 2022 ausschließlich die Grundsatzaufgaben zu meiner Tätigkeit gehörten und somit ich die ganze Zeit die Aufgaben nach E11 erledigt habe, welche möglichen Auswirkungen kann es geben für die letzten 6 Monate?

--- End quote ---
Theoretisch könnte dich dein Arbeitgeber abmahnen, da du nachweislich nicht die übertragenen Tätigkeiten im vereinbarten Umfang wahrgenommen hast.
Praktisch ergibt sich kein Anspruch, weil die vermeintlich höherwertigen Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Die Ausübung der Tätigkeiten selbst löst keinen Zahlungsanspruch aus.

Ansonsten würde ich noch einen Blick in die Tätigkeitsdarstellung werfen, insbesondere ob die Bewertung nach dem allgemeinen Teil zutreffend ist, oder eher der Spezialteil der IT einschlägig sein könnte.

Zerberus01:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.02.2023 13:59 ---
--- Zitat von: Zerberus01 am 13.02.2023 13:37 ---Nach Durchsicht meiner aktuellen TD habe ich festgestellt, dass meine Aufgaben zu 45% einer Grundsatzaufgabe, die nach TVöD Bund E11 bewertet ist und zu 55% eine Aufgabe, womit sich ein anderes Team befasst und nach E 9c eingruppiert ist, aufgeteilt sind. In Summe ergibt sich eine E10 Stelle.

--- End quote ---
Die Rechnung verstehe ich nicht. Wenn du 2 Arbeitsvorgänge hast und zu 55% 9c machst, dann bist du 9c.

--- End quote ---

Ich kenne mich nicht aus. Allerdings ist die Bewertung so in der TD hinterlegt. Auf welcher Grundlage die Rechnung gemacht wurde weiß auch mein Teamleiter nicht. Laut ihm ist das ein gut gehütetes Geheimnis.

Zerberus01:

--- Zitat von: Organisator am 13.02.2023 14:22 ---
--- Zitat von: Zerberus01 am 13.02.2023 13:37 ---FRAGE: wenn ich nachweisen kann, dass ich im Jahr 2022 ausschließlich die Grundsatzaufgaben zu meiner Tätigkeit gehörten und somit ich die ganze Zeit die Aufgaben nach E11 erledigt habe, welche möglichen Auswirkungen kann es geben für die letzten 6 Monate?

--- End quote ---
Theoretisch könnte dich dein Arbeitgeber abmahnen, da du nachweislich nicht die übertragenen Tätigkeiten im vereinbarten Umfang wahrgenommen hast.
Praktisch ergibt sich kein Anspruch, weil die vermeintlich höherwertigen Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Die Ausübung der Tätigkeiten selbst löst keinen Zahlungsanspruch aus.

Ansonsten würde ich noch einen Blick in die Tätigkeitsdarstellung werfen, insbesondere ob die Bewertung nach dem allgemeinen Teil zutreffend ist, oder eher der Spezialteil der IT einschlägig sein könnte.

--- End quote ---

Warum sollte ich abgemahnt werden? Das Aufgabenpaket das zu 55% in meiner TD steht wird von zwei meinen Kolleginnen ausgeübt. Dazu wurde die zweite Kollegin extra eingestellt. Sie haben auch die gleich TD wie ich. Allerdings üben sie keine der Aufgaben aus dem Grundsatz (45%) aus. Somit machen Sie eine Tätigkeit die mit E9c bewertet ist werden aber nach E10 bezahlt.

Bei meiner Einstellung wurde mir von unserem Teamleiter gesagt, dass es vorerst eine solche TD gibt. Sofern ich nach 6 Monaten feststelle, dass ich mehr mache kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen. Seit dem wurde die neue Kollegin eingestellt und uns wurden zusätzliche Aufgaben aus dem Ministerium übertragen, so dass wir zu der Fachverantwortlichen stelle wurden. Dabei wurde die TD nicht angepasst. Somit führe ich seit 1 Jahr mehr Aufgaben aus als in meiner TD steht.


--- Zitat von: Organisator am 13.02.2023 14:22 ---
--- Zitat von: Zerberus01 am 13.02.2023 13:37 ---
--- End quote ---
Praktisch ergibt sich kein Anspruch, weil die vermeintlich höherwertigen Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Die Ausübung der Tätigkeiten selbst löst keinen Zahlungsanspruch aus.

--- End quote ---

Dem stimme ich nicht ganz zu! Hier ein Auszug aus dem Tarifvertrag:

§ 12 (Bund)
Eingruppierung
(1) 1Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach dem Tarifvertrag
über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). 2Die/Der Beschäftigte
erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.
(2) 1Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

Die Tätigkeit wurde mir übertragen und das Tätigkeitsmerkmal ist primär für die Eingruppierung verantwortlich

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version