Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
SVAbackagain:
--- Zitat von: Zerberus01 am 25.01.2023 17:07 ---Hallo SVAbackagain
Übertragungserlass des BMI hat dazu geführt das aus dem Team Anforderungsmanagement und Prüfinstanz der E-Akte die Fachverantwortliche Stelle geworden ist. Dabei wurden dem Team zusätzliche Aufgaben übertragen, die bis dato von der Projektgruppe im BMI erledigt wurden. Zur Erbringung der Aufgaben wurden zusätzliche Personen in Form von ext. MA beschäftigt. Dadurch ist zum Team von 7 internen Personen weitere 8 Personen als ext. Berater dazu gekommen. Aber auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen nicht aus um die Aufgabenpakete im vollen Umfang zu erledigen. Zudem sind viele Aufgaben auf die internen MA gekommen die bis dato keine Relevanz hatten, wie z. B. Personalführung und Koordination der ext. MA
In sofern hatte der Übertragungserlass eine primäre Auswirkung auf die Personen.
--- End quote ---
Nein, hatte er auch ausweislich Deiner Schilderung nicht. Die auszuübende Tätigkeit des einzelnen Arbeitnehmers wurde durch den Erlass nicht berührt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Zerberus01 am 25.01.2023 17:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2023 14:55 ---Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.
Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.
Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
--- End quote ---
Danke für diese Antwort. Das ist hilfreich. Wie sollte man am besten vorgehen? Gibt es hier einen formellen Weg den man gehen muss oder reicht vorerst eine formlose E-Mail an die Personalabteilung mit einer Gegenüberstellung der Tätigkeiten und der Bitte um Prüfung ob die Tätigkeiten in die E11 fallen würden..?
--- End quote ---
Zunächst muss man gerichtsfest feststellen, wann welche auszuübenden Tätigkeiten einem von einem befugten Vertreter des AGs (regelmäßig nicht der Vorgesetzte, sonder eher die Personalabteilung) übertragen wurden.
Wenn das unklar ist, kann man die PA auffordern einem die aktuell gültigen auszuübenden Tätigkeiten mitzuteilen, mit dem Hinweis, welchen eigen Stand bzgl. der aT man hat.
Evtl. mit dem Hinweis, wenn man nichts von denen in zwei Wochen hört, man davon ausgeht, dass die aktuell ausgeführten Tätigkeiten nicht die aT sind un man diese Arbeit einstellen muss😎
Parallel kann man denen mitteilen das man dies und jenes aktuell vom Cheffe aufgetragen bekommen hat zu tun, und wenn sie nicht bestätigen, dass dies deine neuen aT sind, man da den Bleistift fallen lassen muss
cc an Cheffe und vorab dies ihn erklären hilft
Und wenn man dann weiß was die aT sind, dann bildet man sich eine Rechtsmeinung darüber und fordert sein Entgelt ein.
Zur Not mittels Eingruppierungsfeststellungsklage
Zerberus01:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2023 22:20 ---
--- Zitat von: Zerberus01 am 25.01.2023 17:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2023 14:55 ---Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.
Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.
Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
--- End quote ---
Danke für diese Antwort. Das ist hilfreich. Wie sollte man am besten vorgehen? Gibt es hier einen formellen Weg den man gehen muss oder reicht vorerst eine formlose E-Mail an die Personalabteilung mit einer Gegenüberstellung der Tätigkeiten und der Bitte um Prüfung ob die Tätigkeiten in die E11 fallen würden..?
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Zunächst muss man gerichtsfest feststellen, wann welche auszuübenden Tätigkeiten einem von einem befugten Vertreter des AGs (regelmäßig nicht der Vorgesetzte, sonder eher die Personalabteilung) übertragen wurden.
Wenn das unklar ist, kann man die PA auffordern einem die aktuell gültigen auszuübenden Tätigkeiten mitzuteilen, mit dem Hinweis, welchen eigen Stand bzgl. der aT man hat.
Evtl. mit dem Hinweis, wenn man nichts von denen in zwei Wochen hört, man davon ausgeht, dass die aktuell ausgeführten Tätigkeiten nicht die aT sind un man diese Arbeit einstellen muss😎
Parallel kann man denen mitteilen das man dies und jenes aktuell vom Cheffe aufgetragen bekommen hat zu tun, und wenn sie nicht bestätigen, dass dies deine neuen aT sind, man da den Bleistift fallen lassen muss
cc an Cheffe und vorab dies ihn erklären hilft
Und wenn man dann weiß was die aT sind, dann bildet man sich eine Rechtsmeinung darüber und fordert sein Entgelt ein.
Zur Not mittels Eingruppierungsfeststellungsklage
--- End quote ---
Danke,
meine Kolleginnen und ich haben soeben an die Personalabteilung eine E-Mail mit der Bitte um Überprüfung des Arbeitsplatzes geschickt. Im Vorfeld haben wir uns mit derselben kurz persönlich ausgetauscht. Die Info mit den 6 Monaten kann ich bestätigen. Weitere Schritte werden die interne Prüfung der Personalabteilung sein. Mögliche Folgen, im besten Fall, entweder eine höhere Eingruppierung (was in meinen Augen richtig wäre, bei dem neun Arbeitsumfang) oder zumindest eine Anhebung der Erfahrungsstufe wahrscheinlich sind. Ich kann mal berichten, was dabei herumkommt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Zerberus01 am 26.01.2023 14:30 --- oder zumindest eine Anhebung der Erfahrungsstufe wahrscheinlich sind. Ich kann mal berichten, was dabei herumkommt.
--- End quote ---
Wieso sollte das passieren oder eine mögliche Folge sein?
hat das der Personaler gesagt, oder ist das von dir eine Meinung?
Zerberus01:
Zwischenzeitlich ist die Geschichte bei unserem Ref. Leiter gelandet. Jetzt soll eine einheitliche und übergreifende TD für Fachverantwortlichen Stellen erstellt werden. Das ist aber in die Zukunft gesehen.
Nach Durchsicht meiner aktuellen TD habe ich festgestellt, dass meine Aufgaben zu 45% einer Grundsatzaufgabe, die nach TVöD Bund E11 bewertet ist und zu 55% eine Aufgabe, womit sich ein anderes Team befasst und nach E 9c eingruppiert ist, aufgeteilt sind. In Summe ergibt sich eine E10 Stelle.
FRAGE: wenn ich nachweisen kann, dass ich im Jahr 2022 ausschließlich die Grundsatzaufgaben zu meiner Tätigkeit gehörten und somit ich die ganze Zeit die Aufgaben nach E11 erledigt habe, welche möglichen Auswirkungen kann es geben für die letzten 6 Monate?
Kann eine Entgeltgruppe bzw. die Stelle umgeschrieben werden ohne dass diese neue ausgeschrieben werden muss?
Welche anderen Konstellationen sind möglich?
Kann mir die Differenz von einer E10 zu E11 (Erf. Stufe 3) nachträglich für die letzten 6 Monate ausgezahlt werden?
Danke im Voraus.
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