Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Leistungsklage
SVAbackagain:
Wann endete denn das Arbeitsverhältnis? Wurden überhaupt Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht?
Nk1985:
Endete am 31.12. Aber die Anwältin ist halt auch nicht die schnellste im Dezember hat der AG wieder mal gemeint mir würde ein Lehrgang fehlen für die geforderte EG, oder viel mehr hätte ich nicht Teil genommen was quatsch ist der wurde 2 mal abgesagt. Aufgaben musste ich natürlich trotzdem machen
Es wurde halt immer häppchenweise Zeit geschindet
SVAbackagain:
Wurden denn nun Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht? Ansonsten wird das bald zu einer ziemlich fruchtlosen Angelegenheit.
Nk1985:
Nein dazu habe ich ja mit der Anwältin sprechen wollen nur redet sie sich raus, mit dem Hinweis, das das AV nicht mehr besteht. Die höhere EG wurde aber nachweislich gefordert 2021.
Ich dachte nur vielleicht hat jemand ähnliches gehört, das solche Ansprüche auch nach dem Ende weiterverfolgt werden können eben nur für dir Vergangenheit. Das läuft ja alles nachweislich schon seit einiger Zeit und ist nicht neu.
SVAbackagain:
Eine Entgeltgruppe kann nicht gefordert werden, sie steht fest. Sie ist auch kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Ein solcher Anspruch wäre jener auf das zustehende Entgelt. Ein solcher Anspruch muss geltend gemacht werden, ansonsten verfällt er nach 6 Monaten. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung oder Bezifferung des Anspruchs. Ein Feststellungsantrag bedarf eines Feststellungsinteresses. Dieses besteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht mehr, wenn die begehrte Feststellung jedoch für eine Leistungsklage benötigt wird, besteht es ausnahmsweise doch.
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