Autor Thema: Aufgaben-Konzentration auf eine Person  (Read 5591 times)

ColeTrickle

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Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« am: 26.01.2023 14:47 »
Hallo zusammen,

in unserem kleinen Eigenbetrieb des Landkreises hat es sich über die Jahre nach und nach so ergeben, dass sehr viele "sensible" Bereich auf einer Person konzentriert sind  :)

So ist diese Person neben der eigentlichen Aufgabe (Leitung Buchhaltung) damit beauftragt die Lohnabrechungen zu verwalten (Einblick in die Entgeltgruppen usw.), mittlerweile auch Stellvertretung unseres Administrators (gleicher Zugang wie Admin) und hat zu alledem noch den Vorsitz über den Personalrat inne.

Da der zwischenmenschliche Umgang mit dieser Person kein einfacher ist, kommt es im Eigenbetrieb quasi täglich zu Spannungen.

Die Frage ist, ob eine Person die Aufgaben in all diesen Bereichen zeitgleich ausführen darf? So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 

Der Betriebsleitung sind die Spannungen umfassend bekannt, es wird allerdings über alles hinweg gesehen.
   

WasDennNun

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #1 am: 26.01.2023 15:21 »
So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 
Wieso dürften diese Personen denn nicht in den Personalrat gewählt werden, wo steht das?

Zu deiner Frage: Natürlich gibt es Bereiche, da wird ein 4 Augen Prinzip zwecks Kontrolle gewünscht (verlangt), ob das hier der Fall ist, kann ich so nicht erkennen, sehe aber durchaus eine Gefahr darin, wenn jemand Operative Dinge wie Abrechnungen macht und gleichzeitig als Admin die Möglichkeit hat Dinge im System zu vertuschen.

SVAbackagain

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #2 am: 26.01.2023 16:01 »
Hallo zusammen,

in unserem kleinen Eigenbetrieb des Landkreises hat es sich über die Jahre nach und nach so ergeben, dass sehr viele "sensible" Bereich auf einer Person konzentriert sind  :)

So ist diese Person neben der eigentlichen Aufgabe (Leitung Buchhaltung) damit beauftragt die Lohnabrechungen zu verwalten (Einblick in die Entgeltgruppen usw.), mittlerweile auch Stellvertretung unseres Administrators (gleicher Zugang wie Admin) und hat zu alledem noch den Vorsitz über den Personalrat inne.

Da der zwischenmenschliche Umgang mit dieser Person kein einfacher ist, kommt es im Eigenbetrieb quasi täglich zu Spannungen.

Die Frage ist, ob eine Person die Aufgaben in all diesen Bereichen zeitgleich ausführen darf? So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 

Der Betriebsleitung sind die Spannungen umfassend bekannt, es wird allerdings über alles hinweg gesehen.
   

Ja.

Kaiser80

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #3 am: 27.01.2023 06:53 »
So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 
Wieso dürften diese Personen denn nicht in den Personalrat gewählt werden, wo steht das?
Nach LPVG NRW bspw. sind u.a. Beschäftigte nicht wählbar, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind, sofern diese nach einer Wahl die mit der Beauftragung eingeräumten Befugnisse weiter ausüben.
Das ist im SV nicht gegeben, aber es ist durchaus möglich

SVAbackagain

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #4 am: 27.01.2023 06:56 »
Es ist im Sachverhalt sogar ausdrücklich verneint.

Opa

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #5 am: 31.01.2023 17:17 »
Welche Spannungen ergeben sich „quasi täglich“ und worin besteht der Zusammenhang zu den übertragenen Aufgaben?

Die Kombination der 4 geschilderten Verantwortungsbereiche ist vielleicht unglücklich und erfordert erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, aber sie ist nicht per se unzulässig.

Interessant würde der Sachverhalt erst durch Fehlverhalten im arbeitsrechtlichen Sinne durch ein mißbräuchliches Ausnutzen der Konstellation.

clarion

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #6 am: 31.01.2023 21:24 »
Der Eigenschaft als Personalratsvorsitzende kann man ja durchaus im Kollegenkreis beim nächsten Wahltermin abhelfen.

ike

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #7 am: 10.02.2023 11:01 »
Wenn diese Person derart schwierig ist: wieso wird sie dann in den Personalrat gewählt, und hat dann auch noch den Vorsitz?

SVAbackagain

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Antw:Aufgaben-Konzentration auf eine Person
« Antwort #8 am: 10.02.2023 11:06 »
Vielleicht weil sie fachlich kompetent ist und die Wählerschaft richtiger Kompetenz den Vorzug vor „sozialer Kompetenz“ gibt?