Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung: E10/2 nach E13/? TV-L
AnInf:
--- Zitat von: Albeles am 27.01.2023 08:49 ---Das ist ja schon 5 Jahre her und das ist Dir jetzt erst aufgefallen?
--- End quote ---
Tatsächlich war ich bereits mit dem Wechsel von E10/2 auf E13/1 der Meinung, falsch eingruppiert worden zu sein. Von der Personalabteilung wurde mir das als richtig verkauft und ich kannte mich noch überhaupt nicht mit dem Tarifvertrag aus. Deshalb hatte ich es damals dabei bewenden lassen.
Nun ist das Thema nochmal aufgekommen, nachdem ich eigentlich bereits den Stufenaufstieg von E13/3 auf E13/4 erreicht hätte.
AnInf:
An wen kann ich mich wenden, um die Einstufung überprüfen zu lassen? Ist da unser Personalrat zuständig?
SVAbackagain:
An das zuständige Arbeitsgericht.
AnInf:
--- Zitat von: SVAbackagain am 27.01.2023 09:58 ---An das zuständige Arbeitsgericht.
--- End quote ---
Danke. Ist das Arbeitsgericht wirklich die nächste Eskalationsstufe? Mir wäre es lieber, wenn die Personalabteilung angehalten wird den Fall zu prüfen und ggf. eine Neueinstufung vorzunehmen.
SVAbackagain:
Du hast einen Dissens mit Deinem Arbeitgeber über die Dir zustehende Vergütung. Einen solchen Dissens löst ein ArbG. Alles andere ist fruchtloser Schriftverkehr mit anderen Arbeitnehmern Deines Arbeitgebers.
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