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Höhergruppierung: E10/2 nach E13/? TV-L

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Isie:
Wenn während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit übertragen wird, die die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt, handelt es sich um eine Höhergruppierung.

AnInf:
Danke für eure Informationen. Wie läuft es denn normal ab, wenn eine Höhergruppierung stattfindet? Nachdem der Arbeitsvertrag die Eingruppierung enthält, muss dieser doch geändert werden. Wir in diesem Fall eine Vertragsänderung durchgeführt?

WasDennNun:

--- Zitat von: AnInf am 26.01.2023 22:59 ---danke für deine Antwort. Handelt es sich denn nach deiner Einschätzung um eine Höhergruppierung?

--- End quote ---
Wurden alle Ansprüche aus dem altem Vertrag abgegolten (also Urlaubstage, Zeitguthaben etc.?) oder wurde diese in den neuen übernommen?

--- Zitat von: AnInf am 26.01.2023 23:31 ---Danke für eure Informationen. Wie läuft es denn normal ab, wenn eine Höhergruppierung stattfindet? Nachdem der Arbeitsvertrag die Eingruppierung enthält, muss dieser doch geändert werden. Wir in diesem Fall eine Vertragsänderung durchgeführt?

--- End quote ---
Normal läuft es so ab, dass dir die neuen auszuübenden Tätigkeiten übertragen werden und du dann diese ausübst und damit ist die Vertragsänderung beschlossen.

Im Kern braucht es dazu kein neuen Vertrag. Ein Änderungsvertrag kann man machen. Man kann aber einfach einen Wisch der Akte beilegen in dem die neuen übertragenden Tätigkeiten drin stehen (da daraus sich ja automatisch die EG ergibt) oder drin steht, dass dir Tätigkeiten der EG13 übertragen wurden.

Albeles:
Das ist ja schon 5 Jahre her und das ist Dir jetzt erst aufgefallen?

AnInf:

--- Zitat von: WasDennNun am 27.01.2023 08:05 ---Wurden alle Ansprüche aus dem altem Vertrag abgegolten (also Urlaubstage, Zeitguthaben etc.?) oder wurde diese in den neuen übernommen?

--- End quote ---
Die Urlaubstage wurden aus dem neuen Vertrag übernommen. Das Zeitguthaben hatte einen Saldo von null, wenn ich mich recht erinnere und in der neuen Stelle gibt es Vertrauensabreitszeit.


--- Zitat von: WasDennNun am 27.01.2023 08:05 ---Normal läuft es so ab, dass dir die neuen auszuübenden Tätigkeiten übertragen werden und du dann diese ausübst und damit ist die Vertragsänderung beschlossen.

Im Kern braucht es dazu kein neuen Vertrag. Ein Änderungsvertrag kann man machen. Man kann aber einfach einen Wisch der Akte beilegen in dem die neuen übertragenden Tätigkeiten drin stehen (da daraus sich ja automatisch die EG ergibt) oder drin steht, dass dir Tätigkeiten der EG13 übertragen wurden.

--- End quote ---
Danke. Das ist interessant. Dann stellt sich die berechtigte Frage, warum man diesen weg geht, wenn das für den Arbeitnehmer nachteilig ist.

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