Autor Thema: Von E11/2 auf E13/3 möglich?  (Read 1543 times)

HamburgerJung

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Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« am: 27.01.2023 07:05 »
Hallo zusammen,

mir liegen 2 Zusagen für eine E13 Stelle vor.
Ich befinde mich derzeit auf einer E11 in der Stufe 2. Die Stufe 3 erreiche ich in 4 Monaten.

Ich würde nun ungern die bisherige Stufenlaufzeit verlieren.
Wenn ich erst in 4 Monaten wechseln würde, würde ich in E13/3 landen.

Hat der AG die Möglichkeit mich in Stufe 3 einzugruppieren?
Da ich 2 Zusagen habe, würde ich dies gerne "verhandeln".

Über Antworten wäre ich dankbar.


SVAbackagain

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #1 am: 27.01.2023 07:06 »
Handelt es sich um eine Einstellung oder eine Höhergruppierung?

HamburgerJung

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #2 am: 27.01.2023 07:10 »
Ich denke das zählt als Höhergruppierung.
Also ich bleibe bei der Stadt Hamburg, wechsle nur die Behörde.

Ich hoffe das antwortet auf die Frage.

SVAbackagain

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #3 am: 27.01.2023 07:23 »
Bei einer Höhergruppierung ist die Stufenzuordnung abschließend festgelegt. Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 kann tariflich nicht verkürzt werden.

HamburgerJung

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #4 am: 27.01.2023 07:28 »
Bei einer Höhergruppierung ist die Stufenzuordnung abschließend festgelegt. Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 kann tariflich nicht verkürzt werden.

Okay, vielen Dank.
Der Haupthintergrund der Frage ist auch die Tatsache, dass mir bei Einstellung keine Berufserfahrung angerechnet wurde. (knapp 3 Jahre der Stelle entsprechende BE)....

Naja da hab ich mich wohl über den Tisch ziehen lassen.

WasDennNun

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #5 am: 27.01.2023 07:59 »
Bei einer Höhergruppierung ist die Stufenzuordnung abschließend festgelegt. Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 kann tariflich nicht verkürzt werden.

Okay, vielen Dank.
Der Haupthintergrund der Frage ist auch die Tatsache, dass mir bei Einstellung keine Berufserfahrung angerechnet wurde. (knapp 3 Jahre der Stelle entsprechende BE)....

Naja da hab ich mich wohl über den Tisch ziehen lassen.
Ja und nein
Wenn du einschlägige Berufserfahrung hattest, dann hast du einen Rechtsanspruch darauf.
Wenn es aber nur förderliche Zeiten waren, dann hast du schlecht verhandelt.

Eine Lösung wäre, dass dir zunächst nur vorübergehend die neuen Tätigkeiten übertragen werden und erst nach Stufenaufstieg dann die HG vollzogen wird.
Oder du eine Zulage nach §16.5 verhandelst

SVAbackagain

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #6 am: 27.01.2023 08:30 »
Die Zulage würde dem geschilderten Problem ja nicht abhelfen. Dem Fragesteller geht es ja um die Stufe 3 und Stufenlaufzeit, die er nicht verlieren möchte. Monetäre Interessen hat er keine geschildert.

WasDennNun

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #7 am: 27.01.2023 11:01 »
Die Zulage würde dem geschilderten Problem ja nicht abhelfen. Dem Fragesteller geht es ja um die Stufe 3 und Stufenlaufzeit, die er nicht verlieren möchte. Monetäre Interessen hat er keine geschildert.
Bla Blub, ups ja hat er nicht nachgefragt, Tschuldigung, dass ich einen für dich gesehenen, überflüssigen Hinweis auf die mögliche monetäre Kompensation, die der AG hat, hingewiesen hat, wird aber trotzdem wieder vorkommen.

SVAbackagain

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Antw:Von E11/2 auf E13/3 möglich?
« Antwort #8 am: 27.01.2023 11:03 »
Dass Du Dich gerne an überflüssigen Informationen aufhältst und dadurch den Blick für das wesentliche verlierst, ist bekannt.