Nein, wäre es nicht. Du hast nur die Systematik der betragsmäßigen Höhergruppierung nicht verstanden. Wie Isie bereits sehr deutlich ausgeführt hat, wird bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen hinweg nicht das Tabellenentgelt der Ausgangs- und der Zielentgeltgruppe verglichen, sondern die Prüfung schrittweise für jede dazwischen liegende Entgeltgruppe durchgeführt. Das ist nicht nur sehr eindeutig Isies kompetenten Ausführungen, sondern auch der maßgeblichen tariflichen Norm unmittelbar zu entnehmen.