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Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel

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Duesenberger:
Hallo!

ich habe eine grundsätzliche Frage zum Wechsel zu einem anderen Dienstherrn im höheren Beamtendienst.
Wie kann ein solcher erfolgen?

Dazu einige ggf. relevante Daten:
Ich bin Jahrgang 1965.
Seit 1984 bei der Bundesanstalt/Bundesagentur für Arbeit als Beamter beschäftigt.
Von 1984 bis 1987 habe ich an der FH Bund FB Arbeitsverwaltung studiert.
Ich bin Beamter in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Diensts auf Lebenszeit.
Seit 1990 habe ich in der IT der BA gearbeitet und wurde von der BA intern qualifiziert.
Als Beamter befinde ich mich seit 1999 in der Endstufe des gehobenen Diensts.
Ein Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst wurde von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr angeboten.
Bei der Bundesagentur für Arbeit habe ich bereits über 10 Jahre auf Positionen im höheren Dienst auf Angestellten-Ebene gearbeitet.
Um formal die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst bei anderen Dienstherren zu erfüllen, habe ich ein Masterstudium im Bereich der Praktische Informatik abgeschlossen.

Besten Dank für jeden Hinweis.
-Duesenberger

Asperatus:
Bewerbung auf eine ausgeschiebene Stelle, Versetzung, ggf. mit vorheriger Abordnung. Inanspruchnahme von § 24 BLV. Das ist auch bei Dienstherrnwechsel möglich. Im IT-Bereich ist die Behörde vielleicht sogar eher gewillt dazu. Eine Entlassung und Neuverbeamtung scheidet wg der Altersgrenze in der BHO aus.

Thomber:
Moin,

ich sehe das so:  Wenn Dein Master-Abschluss und Deine Tätigkeit im hD laufbahnrechtlich zusammenpassen (beides technischer Dienst?), dann würdest Du wohl über die vollständige Laufbahnbefähigung für den htD verfügen und könntest Di auf jede passende Stelle bewerben, auch bei anderen Behörden.

Solltest Du aber im nichttechnischen Bereich im hD gearbeitet haben und dein Abschluss ist ein technischer, dann wird man Deine Zeit im hD wohl nicht anerkennen, sodass wir dann wieder beim beliebten Thema "Masterabsolventen ohne Berufserfahrung im hD" wären. ....  und dann gäbe es hier im Forum bereits Vieles zu lesen...

Duesenberger:
Danke für den Hinweis. Natürlich bewerbe ich mich nur auf Stellen, wo ein Masterabschluss in der Informatik gefordert wird.

Duesenberger:

--- Zitat von: Asperatus am 28.01.2023 09:28 ---Bewerbung auf eine ausgeschiebene Stelle, Versetzung, ggf. mit vorheriger Abordnung. Inanspruchnahme von § 24 BLV. Das ist auch bei Dienstherrnwechsel möglich. Im IT-Bereich ist die Behörde vielleicht sogar eher gewillt dazu. Eine Entlassung und Neuverbeamtung scheidet wg der Altersgrenze in der BHO aus.

--- End quote ---
Danke, das ist sehr hilfreich!

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