Das ist die exakte Fundstelle in der Entgeltordnung und zwar im Teil II „Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen“ im Abschnitt 11 „Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik“ die zweite Fallgruppe der Entgeltgruppe 10. Diese findet sich unmittelbar nach der Fallgruppe 1. So Du, wie von Dir geschildert, also Fallgruppe 1 gefunden hast, musst Du einfach nur weiterlesen.