Hallo,
bei mir (derzeit als E13 unbefristet an Uni tätig) steht ein Wechsel nach A13 als Akademischer Rat an.
Meine Frage ist, ob die Strukturzulage nach LBesG NRW §47 d) auch für unbefristete AR vorgesehen ist, da im Gesetzestext explizit nur die folgenden Gruppen genannt sind:
Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt A 13 einschließlich der Beamtinnen und Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienrätinnen und Studienräte, Akademische Rätinnen auf Zeit und Akademische Räte auf Zeit sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Besoldungsgruppe A 13
und nicht die Akadamischen Räte in unbefristeter Anstellung.
Gibt es da Erfahrungswerte?
Schönen Dank!