Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung und dann Rückgruppierung TV-L  (Read 2079 times)

Zebandine

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Hallo,

der Fall hier sieht wie folgt aus:
Beschäftigte ist seit März 2017 bei einem Arbeitgeber im Bereich des TV-L beschäftigt. Dort hat sie die EG 10 erhalten, begonnen mit Stufe 1. Die Stufe 3 hat sie im März 2020 erreicht. Eigentlich wäre die nächste Stufe zum März 2023 erreicht worden.
Nun hat sich die Beschäftigte erfolgreich auf eine höherwertige Position beworben (EG12) und hat diese zum 01.01.2022 angetreten. Ist dann aber bereits zwei Wochen nach Antritt dieser Tätigkeit schwer erkrankt. Da nicht sicher war, wann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgen wird, hat sie im März schriftlich darum gebeten, sie aus persönlichen Gründen von dem Posten zu entbinden. Dies ist in Absprache mit dem Leiter der Behörde geschehen. Zum 01.09.2022 hat die beschäftigte die Stelle wieder angetreten, die sie vorher in der EG 10 auch hatte. Zunächst noch in der Wiedereingliederung. Die Krankheit hat (inklusive Wiedereingliederung) insgesamt 43 Kalenderwochen gedauert.

Nun meine Frage:
Beginnt die Stufenlaufzeit mit dem 01.09.2022 neu zu laufen oder ist die nächste Stufe zum 01.01.2024 oder gar zu einem ganz anderen Zeitpunkt zu gewähren?
Auf den 01.01.2024 komme ich, wenn ich den 01.03.2023 als ursprünglichen Monat des Stufenaufstieges nehme, die 8 Monate in der EG 12 und die 4 Wochen der Krankheit über die 39. Kalenderwoche hinaus addiere.

Die Personalabteilung ist sich unsicher und uneinig mit dem bereits hinzugezogenen Personalrat.

Vielen Dank!

SVAbackagain

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Die Stufenlaufzeit in der E10/3 wird mit dem Fortschritt fortgesetzt, den sie zum Zeitpunkt der Höhergruppierung hatte, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Herabgruppierung erfolgte, § 17 Abs. 3 Satz 2 TV-L.

Zebandine

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Guten Morgen,

gerade wurde mir mitgeteilt, dass die Fortführung der Stufenlaufzeit dienststellenseitig anders gesehen wird. Begründung war: da es sich um zwei Änderungsarbeitsverträge handelte und nicht um eine Aufgabenübertragung, beginnt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der Rückgruppierung neu zu laufen. Die Nachfrage bei der Personalabteilung über die Stufenlaufzeit wird nun als Antrag gewertet und liegt dem Personalrat zur Mitbestimmung vor.

Gibt es jemanden, der schon Erfahrungen damit gesammelt hat? Ich würde ungern gegen meinen Arbeitgeber klagen.

SVAbackagain

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Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist stets eine Vertragsänderung. Tarifrecht scheint keine Kernkompetenz der Personalabteilung zu sein. Die maßgebliche Norm habe ich benannt. Ein Antrag ist zur Realisierung des tariflichen Anspruchs weder vorgesehen noch erforderlich.

Isie

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Es stimmt schon, dass die Stufenlaufzeit erst ab dem Zeitpunkt der Herabgruppierung läuft. Die Zeit zwischen Höhergruppierung und Herabgruppierung rechnet nicht mit. Aber die Zeit, die vorher bereits in der Entgeltgruppe verbracht wurde, rechnet nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 Satz 2 TV-L mit, wie SVA geschrieben hat. Also müsste der nächste Stufenaufstieg wie von dir berechnet zum 01.01.2024 erfolgen, wenn deine Berechnung richtig ist.

Jockel

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... oder man einigt sich im Rahmen des BEM auf einen früheren Zeitpunkt.

Zebandine

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Vielen Dank für die Antworten.

Ich bin nun erst einmal gespannt auf die Antwort des Personalrates.
Dabei gehe ich davon aus, dass der Personalrat der Ablehnung durch die Personalabteilung zustimmt...

Und dann geht der Fall zur Gewerkschaft.

Im Rahmen des BEM ist hier nichts mehr möglich. Da gibt es noch die ein oder andere Baustelle.