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Höhergruppierung Stufenlaufzeit

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celina2812:
Hallo Liebe Mitglieder,

ich habe eine dringende Frage und hoffe das mir ein paar von euch vielleicht weiterhelfen können.
Ich habe 09/2020 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte beendet. Kam 09/2020 in die EG6 Stufe 1. 09/2021 dann Stufe 2. Meine nächste Stufenerhöhung in Stufe 3 wäre somit 09/2023.
Jetzt soll ich zum 15.02.2023 intern auf eine EG9a Stelle wechseln. Dies würde bedeuten, dass ich wieder bei Stufe 2 von vorne anfange.
Mein Vorschlag an den AG war, dass ich zum 15.02.2023 die Stelle antrete, aber bis 09/23 nicht in EG9a sondern weiterhin in EG6 bezahlt werde, um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren.
Und dann ab 09/23 in EG9a Stufe 3 eingruppiert werde.
Hatte jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall und kann mir da weithelfen?

Liebe Grüße

Kaiser80:
Das ist halt ein Kuhhandel. Entweder der AG lässt sich drauf ein oder halt nicht... Du musst die Höhergruppierung übrigens nicht annehmen...

FearOfTheDuck:
Hast du zu deinem Sachverhalt eine konkretere Frage?
Ansonsten gilt, was der Kaiser sagt. Der AG kauft dir deine Kuh ab oder nicht. Dass das möglich ist, können dir einige Foristen aus eigener Erfahrung berichten.

Die Frage, was wäre, wenn es nicht klappt, müsstest du dir letztendlich ganz alleine stellen. Denn nur du weißt in dem Falle, ob du weiter Aufgaben machen willst, die der EG 6 entsprechen oder ob du nochmal die Stufenlaufzeit in EG9a absitzen willst. Ich nehme aber an, dass du noch genug bist, um das zu verschmerzen. ;)

celina2812:
Danke für die Antworten :)

Gibt es hier welche die Ihre Erfahrungen mit mir teilen würden? Eventuell sogar Arbeitgeber nennen würden, die sowas schon einmal durchgewunken haben?

SusiE:
in unserer Kreisverwaltung schon mehrfach praktiziert.
Aber was nützt dir diese Info?

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