Immer dieses gefährliche Halbwissen. Zunächst einmal gibt es keinen Anspruch auf Beförderung. Die meisten Stellen beim BAMF sind A10-A12 (gebündelte DPs), das heißt, das Amt "muss" dich (sofern die Beurteilungsnote es hergibt) von A9 auf A10 befördern, mehr nicht. Zur A10 reicht meines Wissen eine Beurteilung mit 5 Punkten, danach mind. 6 Punkte. Das Beurteilungswesen und die Benotung kann aber von anderen Behörden abweichen. Beim BAMF gibt es Beförderungsstichtage, mal der 1. Mai, dann der 1. Juni. Da in der Regel zu diesen Taten nicht befördert wird, sondern nur geschaut wird, ob die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt keine jährliche Beförderung. Beim BAMF wird in der Regel zum 01.12. befördert, so dass du beim nä. Stichtag nicht die Bedingung erfüllt hast, mind. 1 Jahr deinen Status zu haben. Hier mit Verschwörungstheorien anzufangen und von Geheimlisten zu sprechen, ist für mich schon ein ziemlich haltloser und unsinniger Verdacht. Da sollte man sich fragen, ob man wirklich zu der Behörde möchte, der man solches unterstellt. Leider ist das Anspruchsdenken im BAMF auch schon so, dass jeder meint, er müsste jedes Jahr befördert werden, nur weil er beim BAMF ist und morgens unfallfrei sein Büro findet.
Das BAMF versucht immer zu verbeamten und schreibt die Stellen aus, auch hier wird vorher beurteilt und dann wird Bestenauslese betrieben. Wenn aber kein Geld da ist, kann auch nicht verbeamtet werde. Im Übrigen ist es für manche TBe in E12 auch nicht ratsam sich verbeamten zu lassen.
"Kann ich mich vor der Einstellung beim BAMF als Beamter auch als Angestellten einstellen lassen oder muss ich mich vorher bei meinem jetzigen Dienstherren entlassen lassen? Macht das BAMF das mit?"
Die Frage ist eig nicht nachvollziehbar. Das BAMF stellt keine Beamten ein, wie die anderen schon geschrieben haben, wird man mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet (in der Regel für 3 Monate) durch seine aktuelle Behörde (dass diese einen nicht freigibt, ist eher unwahrscheinlich, auf Dauer auch kaum durchzuhalten), eine "feindliche Übernahme" durch das BAMF findet nicht statt. Dem BAMF ist es übrigens egal, ob due als TB oder Beamter kommst. Es wird dich aber nicht als TB einstellen, um dich dann sofort zu verbeamten.
Auch zu Frage drei hilft ein Blick ins Gesetz. Das BAMF schaut unabhängig von deiner bisherigen Stufenfestsetzung (hier unterscheiden sich Tarifvertrag und Gesetz auch eklatant) und legt diese neu fest. Dabei können beim Beamten auch Erfahrungen berücksichtigt werden, die man beim TB nicht anerkennt/anerkennen kann. Wenn du als TB in einer Behörde gearbeitet hast, die ohne jeglichen Bezug zum Ausländerrecht war, kann es sein, dass du als TB in Stufe 1 anfängst. Selbst bei Anwälten, die als TB zum BAMF gewechselt sind, hat man das knallhart durchgezogen. Im Übrigen wechselst du nicht das Bundesland, sondern zum Bund!