Guten Abend zusammen,
Ich hoffe auf eure Expertise, auch wenn es diesmal nicht um die Besoldung etc. geht.
Als Beratungslehrer in der Oberstufe bekommen wir in unserem Team Anrechnungsstunden/Entlastungsstunden für diese Arbeit. Jahrelange Praxis war, dass wir pro angefangene 20 Schüler (in der Stufe) 1 Entlastungsstunde bekommen haben.
117 Schüler in der EF -> 2 Beratungslehrer in der Stufe -> 6/2 = 3 Entlastungsstunden pro Beratungslehrer.
Nun kam (mal wieder) aus einer anderen Runde das Thema Entlastungsstunden auf und in diesem Zusammenhang wurde behauptet (angeblich sogar nach Rücksprache mit dem Personalrat), dass es keine Grundlage dafür in der BASS gäbe und Beratungslehrer
nicht automatisch Entlastungsstunden/Anrechnungsstunden bekämen. Man müsste zumindest bei 3 Entlastungsstunden auch 3 Sprechstunden anbieten.
Nun denn... ich habe dann selbst nochmal im Erlass nachgelesen und bin über folgende Formulierung gestolpert:
6.1 Pro angefangene 200 Schülerinnen und Schüler kann für Beratungslehrkräfte eine Anrechnungsstunde gewährt werden. Für Schulen mit besonderen Problemlagen kann erweiterte Beratungskapazität (pro angefangene 100 Schülerinnen und Schüler eine Stunde) zugelassen werden. Eine Beratungslehrkraft kann bis zu fünf Stunden ihrer Unterrichtsverpflichtung für ihre Tätigkeit verwenden.
https://bass.schul-welt.de/16925.htm Steht da wirklich pro angefangene 200? Das würde ja bedeuten, dass man für 2 Entlastungsstunden mindestens 201 Schüler in der Stufe haben muss, folglich gibt es an 99,9% der Schulen immer genau 1 Entlastungsstunde pro Stufe. Die Regelung macht doch so gar keinen Sinn?
Ist das also ein Tippfehler, oder haben wir Jahre lang falsch gerechnet? Habe zwei Kollegen an zwei anderen Schulen gefragt, und die sagen beide, das muss ein Tippfehler sein, es waren seit je her pro 20 Schüler...
Gibt es denn irgendwo eine korrigierte Version? Das würde den weiteren Diskussionsverlauf in der Schule extrem abkürzen...
Vielen Dank!