Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TVÖD- SUE, Kita -Gesamtleitung/Hausleitung und Stellv. Leitung
SVAbackagain:
Nein. Er kann auch einfach weiterbeschäftigen. Kein Arbeitgeber ist dazu gezwungen, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, bloß weil es überflüssig geworden ist.
Möchte der Arbeitgeber jedoch das Arbeitsverhältnis beenden, wird er dazu den Weg der Kündigung oder einer entsprechenden Beendigungsabrede gehen müssen. Für die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf es des Einvernehmens.
WasDennNun:
Ok, dass der AG auch Geld verschenken kann habe ich nicht bedacht.
--- Zitat von: WasDennNun am 02.02.2023 13:23 ---Und dann muss der Ag eine betriebsbedingte Kündigung oder Änderungskündigung machen, sofern er keine Tätigkeiten mehr hat, die zur gleichen EG führen, oder?
--- End quote ---
und der AG den MA nur in der Höhe bezahlen möchte, wie die Tätigkeiten sind, die er ihm anstelle der weggefallen Tätigkeiten anbieten kann.
SVAbackagain:
Dann wird er entweder Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer herstellen oder kündigen müssen. Da es sich ja um einen kommunalen Arbeitgeber handelt, ist davon auszugehen, dass letzteres entweder beim untauglichen Versuch bleibt oder wahnwitzig teuer wird, weil bereits vor der vorzunehmenden Sozialauswahl so viel falsch gemacht worden sein wird, dass die Güteverhandlung Comedy pur wird.
Steve114:
Ok. Danke für die Einschätzungen. Entweder Zustimmung/Einvernehmen. Oder Kündigung...nach "Wegfall, Änderung der Stelle"
Bob Kelso:
--- Zitat von: Steve114 am 02.02.2023 13:53 ---Ok. Danke für die Einschätzungen. Entweder Zustimmung/Einvernehmen. Oder Kündigung...nach "Wegfall, Änderung der Stelle"
--- End quote ---
Und wieder die Realität zum AG- Thema: Fachkräftemangel!
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