Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstellungskritierien und Beurteilung Studienabschluss
WasDennNun:
Ist natürlich Unsinn, wenn der Vertreter sagt, das geht so nicht!
Die Einstellung geht natürlich! Egal ob ohne Schulabschluss oder mit anerkanntem Bachelor.
Wir wollen das nicht wäre, können die natürlich immer sagen.
Eine Einstellung ginge also, ob du herabgruppiert wirst wegen fehlende Voraussetzung in der Person, wäre dann natürlich zu prüfen.
Nele2703:
Gut dann bin ich immer noch ratlsos, dann nochmal die ganze Geschichte, vielleicht kann mir jemand sagen, der da mehr Einblick hat, was da passiert ist. Die Stelle war ausgeschrieben mit der Vorraussetzung eines Bachelors in der Geoinformatik, ich habe die Dame vom Personal deutlich darauf hingewiesen das mein Abschluss anders betitelt ist, sie hat alles geprüft und gesagt so lang das keine einfache Weiterbildung ist sonder ein Universitätslehrgang ist alles fein, ich war zum Bewerbungsgespräch, bekam die mündliche Zusage, dass ganze ging zum Personalrat der stimmte auch zu, danach kam Personalsachbearbeiter und Leiterin der Personalabteilung ins Spiel und die meinen jetzt mein Abschluss reicht nicht für die Stelle und sie könnten mich mit dem Abschluss nicht auf diese Stelle besetzen, mir wurde alternativ dann eine andere Stelle mit 2 Stufen geringerer Eingruppierung angeboten, ich versteh da einfach gerade die Welt nicht mehr
SVAbackagain:
Der öffentliche Arbeitgeber ist an seine Ausschreibung gebunden. Er ist aber auch verpflichtet, unterlegenen Bewerbern die Auswahlerwägungen auf Verlangen offenzulegen.
Nele2703:
Ich war die einzigste Bewerberin.
SVAbackagain:
Das gilt auch für im Auswahlverfahren abgelehnte Bewerber, die mangels Mitbewerber nicht unterlegen sind.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version