Richtig, das ist es nicht. Aber selbst wenn es so wäre, kann der Dienstherr entscheiden, Menschen mit Uni-Diplom nicht im gD verbeamten zu wollen.
Ansonsten wäre es auch für dich ein Verlustgeschäft, wenn du wie ich vermute schon nach E11 bezahlt wirst und dann mit A9 starten würdest.