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[Allg] Verbeamtung im gD trotz Uni-Diplom?
Organisator:
--- Zitat von: BlackPirate am 06.04.2023 06:06 ---Ah ok. Und warum ist es nicht mindestens gleichwertig? Sorry für die Nachfrage. :)
Ja, wenn es denn ein Start mit der A9 gewesen wäre. Andere wurde von der E11 in die A11 gesteckt.
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Ein Uni-Diplom ist gleichwertig mit einem Master und somit nicht mit einem Bachelor.
Möglicherweise gibt es in deinem Bundesland Verwaltungsvorschriften zur Laufbahnverordnung die dies genauer darstellen oder (überraschenderweise) das Uni-Diplom als Bildungsvoraussetzung für den gD nennen.
Eine Ernennung im Beförderungsamt ist möglich, aber auch hier ist es eine kann-Regelung, deren Umsetzung im (pflichtgemäßen) Ermessen des Dienstherrn liegt. Auch das wäre in einer Verwaltungsvorschrift zur Laufbahnverordnung geregelt.
BlackPirate:
Ok, so langsam lichtet es sich. Ich hatte die Voraussetzungen des Bachelors als Mindestvorgabe gesehen. Nicht als Maximalvorgabe. Wenn man also etwas älter ist und vor dem ganzen Abschluss-Umbau studiert hat, hat man demnach Pech. Quasi zu gut ausgebildet für eine Verbeamtung im gD?! Seltsame Logik. :-\
Organisator:
--- Zitat von: BlackPirate am 06.04.2023 13:50 ---Ok, so langsam lichtet es sich. Ich hatte die Voraussetzungen des Bachelors als Mindestvorgabe gesehen. Nicht als Maximalvorgabe. Wenn man also etwas älter ist und vor dem ganzen Abschluss-Umbau studiert hat, hat man demnach Pech. Quasi zu gut ausgebildet für eine Verbeamtung im gD?! Seltsame Logik. :-\
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Das kann durchaus Sinn haben, insbesondere wenn man deine Aussage dazu betrachtet, dass nur das landeseigene Studium für eine Verbeamtung berücksichtigt wird. Hier dürfte der Studieninhalt viel praxisorientierter und näher an den Verwaltungsthemen orientiert sein, die in erster Line von Beamten des gehobenen Dienstes ausgeführt werden. Ein wissenschaftliches Studium vermittelt möglicherweise diese Praxiskenntnisse nicht in dem erforderlichen Umfang.
Fragen lassen müsste sich dann aber deine Behörde, warum sie dich dann als Tarifbeschäftigter auf dieser Funktionsebene beschäftigt.
BlackPirate:
Die Aussage mit dem Landeseigenen Studium kommt vom PersAmt, nicht von mir. Sorry, war seltsam von mir geschrieben. Seh ich jetzt auch. Gefunden habe ich nichts dazu, was mich halt wunderte. Ich arbeite jetzt über 15 Jahre im gD. Für irgendwas muss es also reichen. ???
Organisator:
--- Zitat von: BlackPirate am 06.04.2023 14:53 ---Die Aussage mit dem Landeseigenen Studium kommt vom PersAmt, nicht von mir. Sorry, war seltsam von mir geschrieben. Seh ich jetzt auch. Gefunden habe ich nichts dazu, was mich halt wunderte. Ich arbeite jetzt über 15 Jahre im gD. Für irgendwas muss es also reichen. ???
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Jupp, wunderlich finde ich es auch. Blöd nur, dass über die Verbeamtung letztlich die Dienststelle in ihrem Ermessen entscheidet und du da wenig Möglichkeiten hast. Einzig, wenn es ein Verbeamtungskonzept gäbe, könntest du daraus ggf. Ansprüche ableiten, da mit einem solchen Konzept das Ermessen ausgeübt worden wäre.
Oder einfach nach nem besseren Job Ausschau halten ;)
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