Danke für eure Antworten!
Da ich voraussichtlich/hoffentlich eine andere Stelle als damals ausgeübt bekomme, bin ich mir nicht sicher ob das dann als einschlägige Berufserfahrung zählt.
Die Qualifikation habe ich und da ich ja bereits in Stufe 5 war habe ich ja auch reichlich Erfahrung.
Ich werde es bei den Verhandlungen versuchen, aber wenn es so ist, dann muss ich mich wohl damit abfinden. Auch, wenn es für mein Empfinden nicht gerecht ist.