Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

wann Gutschrift von Zeitguthaben bei AU im GZA

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SVAbackagain:
Doch, es trifft in den allermeisten Dienststellen auch bei Geltung des TV-L zu, weil die Betriebsparteien der allermeisten Dienststellen von Satz 2 der Protokollerklärung zu Abschnitt II Gebrauch machen und Zeitguthaben und Zeitschuld nicht auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L buchen.

WasDennNun:

--- Zitat von: kcpb am 03.02.2023 15:57 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 14:43 ---Das MF-Schreiben ist doch völlig korrekt. Es trifft halt eben nur nicht auf die Handvoll Dienststellen zu, in denen Gleitzeit auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L gebucht wird, weshalb das MF auch wohlweislich „grundsätzlich“ schrieb.

--- End quote ---

UND es trifft nicht auf die Bereich zu, in denen der TV-L Anwendung findet :-)

--- End quote ---
Also bei den Beamten meinst du.

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