Guten Morgen,
Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht... ok. ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?
Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.
Dazu 2 Fragen:
1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.
2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich: Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)
Danke für Eure Sichtweise dazu.