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Anspruch aus der Rentenkasse mit Erhalt von Pension

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kcpb:
Liebe Spezialisten,

mein Vater war über 50 Jahre Bundesbeamter Bahn und hat vorab in seiner Ausbildungszeit in die Rentenkasse der Angestellten eingezahlt, wofür er eine monatliche Rente von 250 Euro erhält. Diese wird ihm als Bundesbeamter in Abzug gebracht.

Ist das tatsächlich rechtens?

Danke für eure Rückmeldung
Kerstin

was_guckst_du:
..das ist leider rechtens...diese Rente wird auf die Höchstpension, die dein Vater erhält, angerechnet...

gerzeb:
Tatsächlich ja. Mit den den 50 Dienstjahren hat dein Vater die maximale Pensionshöhe in % erreicht. Die Rente, die  ihm gezahlt wird, wird von der Pension abgezogen. Stichwort Überalimentation

Kimonbo:
Wenn euch das Geld nicht reicht, müsst ihr an eurer eigenes Kapital ran hahaaa! Habt genug vom Staat bekommen

Rentenonkel:
Falls es etwas tröstet:

Zu der gesetzlichen Rente kann ein Zuschuß zur privaten Krankenversicherung gewährt werden. Dieser Zuschuss bleibt anrechnungsfrei.

Auch gibt es bei der gesetzlichen Rente noch einen kleinen steuerlichen Vorteil gegenüber der Pension.

Daher bleibt bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente neben einer Beamtenpension ein kleiner, finanzieller Vorteil erhalten.

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