Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Anspruch aus der Rentenkasse mit Erhalt von Pension

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kcpb:

--- Zitat von: Kimonbo am 03.02.2023 08:56 ---Wenn euch das Geld nicht reicht, müsst ihr an eurer eigenes Kapital ran hahaaa! Habt genug vom Staat bekommen

--- End quote ---

tickst du noch sauber? Anscheinend schaust du zuviel Fernsehen mit Kanälen, die man bei dir sperren sollte. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten

Matze1986:
250€ Rentenansprüche aus einer Azubi-Zeit? Heftig, wieviel hat man denn damals als Azubi bei der Bundesbahn verdient? Und wann ist Ihr Vater in Pension?
Ich gehe von 65 aus, also ist er mit 15 Beamter geworden...?

Organisator:

--- Zitat von: Matze1986 am 03.02.2023 18:15 ---250€ Rentenansprüche aus einer Azubi-Zeit? Heftig, wieviel hat man denn damals als Azubi bei der Bundesbahn verdient? Und wann ist Ihr Vater in Pension?
Ich gehe von 65 aus, also ist er mit 15 Beamter geworden...?

--- End quote ---

Genau. Von 12-15 Ausbildung gemacht mit Einkommen über der BBG und dann Beamter geworden. Da hinkt der Sachverhalt

Asperatus:
Rechtsgrundlage für den Abzug ist § 55 BeamtVG, wer es nochmal nachlesen möchte. Erläuterungen finden sich in der BeamtVGVwV.

Kimonbo:
Unfassbar! Nehmt euer Kapital und schmarotzt nicht nach dem Staat. Es gibt nichts für die Pflegekosten deiner Eltern!

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