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Anspruch aus der Rentenkasse mit Erhalt von Pension

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Thomber:
Guten Morgen,

Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht...  ok.  ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?     


Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.

Dazu 2 Fragen:

1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.

2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich:  Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)

Danke für Eure Sichtweise dazu.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Thomber am 06.02.2023 08:25 ---Guten Morgen,

Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht...  ok.  ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?     


Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.

Dazu 2 Fragen:

1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.

2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich:  Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)

Danke für Eure Sichtweise dazu.

--- End quote ---

Zu Frage 1: Nein, das ist nicht möglich.

Zu Frage 2: Sofern die gesetzliche Rente im Rahmen des Versorgungsausgleiches einen Bonus erfahren hat (theoretisch möglich bei Scheidungen nach dem 01.09.2009 bzw. nach Überprüfungsverfahren vor dem Amtsgericht nach diesem Stichtag), wird dieser auf den Bonus entfallene Teil nicht auf die Pension angerechnet. Der Rest wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen allerdings schon angerechnet. 

Thomber:

--- Zitat von: Rentenonkel am 06.02.2023 11:43 ---
--- Zitat von: Thomber am 06.02.2023 08:25 ---Guten Morgen,

Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht...  ok.  ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?     


Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.

Dazu 2 Fragen:

1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.

2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich:  Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)

Danke für Eure Sichtweise dazu.

--- End quote ---

Zu Frage 1: Nein, das ist nicht möglich.

Zu Frage 2: Sofern die gesetzliche Rente im Rahmen des Versorgungsausgleiches einen Bonus erfahren hat (theoretisch möglich bei Scheidungen nach dem 01.09.2009 bzw. nach Überprüfungsverfahren vor dem Amtsgericht nach diesem Stichtag), wird dieser auf den Bonus entfallene Teil nicht auf die Pension angerechnet. Der Rest wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen allerdings schon angerechnet.

--- End quote ---


Danke für Deine Antwort.

Zu Frage 1:   Wir wird denn der Versorgungsausgleich abgezogen von der Pension?
Ich meine, wenn ich normalerweise mit 66 Jahren die Höstpension erreicht hätte, aber wg. dem Versorgungsausgleich ja einen Abzug bekomme, kann ich also durch das Arbeiten bis 67 nichts mehr dazu bekommen?  Dann bringt also das 67.Jahr pensionstechnisch nichts mehr.   Richtig?

Zu Frage 2: Ich verliere durch Scheidung sagen wir 300€ Pension und bekomme aber 50 € Rente von Exfrau und diese -250€ kann ich also nicht mehr im Rahmen der Pension ausgleichen.     

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 06.02.2023 14:14 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 06.02.2023 11:43 ---
--- Zitat von: Thomber am 06.02.2023 08:25 ---Guten Morgen,

Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht...  ok.  ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?     


Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.

Dazu 2 Fragen:

1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.

2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich:  Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)

Danke für Eure Sichtweise dazu.

--- End quote ---

Zu Frage 1: Nein, das ist nicht möglich.

Zu Frage 2: Sofern die gesetzliche Rente im Rahmen des Versorgungsausgleiches einen Bonus erfahren hat (theoretisch möglich bei Scheidungen nach dem 01.09.2009 bzw. nach Überprüfungsverfahren vor dem Amtsgericht nach diesem Stichtag), wird dieser auf den Bonus entfallene Teil nicht auf die Pension angerechnet. Der Rest wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen allerdings schon angerechnet.

--- End quote ---


Danke für Deine Antwort.

Zu Frage 1:   Wir wird denn der Versorgungsausgleich abgezogen von der Pension?
Ich meine, wenn ich normalerweise mit 66 Jahren die Höstpension erreicht hätte, aber wg. dem Versorgungsausgleich ja einen Abzug bekomme, kann ich also durch das Arbeiten bis 67 nichts mehr dazu bekommen?  Dann bringt also das 67.Jahr pensionstechnisch nichts mehr.   Richtig?

Zu Frage 2: Ich verliere durch Scheidung sagen wir 300€ Pension und bekomme aber 50 € Rente von Exfrau und diese -250€ kann ich also nicht mehr im Rahmen der Pension ausgleichen.   

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2x korrekt, da die Pension ja in voller Höhe ausgezahlt wird, nur nicht an dich allein.

Kurhesse:

--- Zitat von: kcpb am 03.02.2023 14:12 ---
--- Zitat von: Kimonbo am 03.02.2023 08:56 ---Wenn euch das Geld nicht reicht, müsst ihr an eurer eigenes Kapital ran hahaaa! Habt genug vom Staat bekommen

--- End quote ---

tickst du noch sauber? Anscheinend schaust du zuviel Fernsehen mit Kanälen, die man bei dir sperren sollte. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten

--- End quote ---

Ich denke du solltest mal an deinen Umgangsformen arbeiten, diese Art von Niveau der Unterhaltung ist genau die, die du auf den Fernsehkanälen bekommst, die du oben meinst.

Dazu habe ich stark das Gefühl deine Geschichte ist erfunden und für sowas sollte in diesem Forum kein Platz sein. Da kannst du dich den "Kollegen" anschließen, der hier nach Möglichkeiten fragte, DU zu werden.

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