Hallo zusammen,
ich bin in einer Hamburger Behörde in EG 11 Stufe 1 eingestellt worden.
Mir wurde versichert, dass meine Berufserfahrung (bei einem anderen Arbeitgeber) eigentlich angerechnet werden würde, sie aber zu lang her sei (2 Jahre).
Meines Erachtens bezieht sich die 6 Monate Regelung aus Paragraf 16 TV-L nur auf den Wechseln bei dem selben Arbeitgeber.
Oder liege ich falsch?
Danke für jede Hilfe!
LG Anna