...kindergeldberechtigt ist allerdings der erwachsene Sprößling...man muss im Innenverhältnis dafür sorgen, dass das KG nicht an ihn direkt sondern über das Elternteil ausgezahlt wird, dass den Familienzuschlag erhält...Die Kindergeldberechtigung endet übrigens mit dem 25. Lj...danach wird kein KG mehr gezahlt, auch wenn noch studiert wird...