Ausländervereine Niedersachsen

Begonnen von BAT, 06.02.2023 15:59

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BAT

Moin,

kann jemand sagen, welche Behörde für die Ausländervereine (§ 14 VereinsG) in Niedersachsen zuständig ist?

Gruß

SVAbackagain

In welcher Hinsicht? In der in der von Dir genannten Norm geregelten Angelegenheit die Behörde nach § 3 Abs. 2 VereinsG. Das ist bei Vereinen, die nur in NI tätig sind, das MI von NI, ansonsten das BMI.