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Symptomfrei Corona = keine AU und dann?

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VaPi:

--- Zitat ---grundsätzlich kann der AG vom ersten Tag eine AU verlangen, macht dies aber überwiegend aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar nicht...
--- End quote ---

Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.

was_guckst_du:

--- Zitat von: VaPi am 09.02.2023 19:49 ---
Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.

--- End quote ---
...umgekehrt wirds richtig...

Opa:
Karenztage sind, wie jeder weiß:
Urlaubstage, die Kimonbo ausnahmsweise einreicht, wenn seine Krank-Tage mal alle sein sollten ;)

VaPi:

--- Zitat von: was_guckst_du am 10.02.2023 07:48 ---
--- Zitat von: VaPi am 09.02.2023 19:49 ---
Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.

--- End quote ---
...umgekehrt wirds richtig...

--- End quote ---

Das sieht das Gesetz anders.

SVAbackagain:
Jetzt komm doch nicht mit gesetzlichen Regelungen oder anderen Fakten. Was_guckst_du ist an der Realität nicht interessiert. Ihm geht es darum, mit unsinnigem Geschwurbel herumzutrollen.

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