Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Symptomfrei Corona = keine AU und dann?
VaPi:
--- Zitat ---grundsätzlich kann der AG vom ersten Tag eine AU verlangen, macht dies aber überwiegend aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar nicht...
--- End quote ---
Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
was_guckst_du:
--- Zitat von: VaPi am 09.02.2023 19:49 ---
Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
--- End quote ---
...umgekehrt wirds richtig...
Opa:
Karenztage sind, wie jeder weiß:
Urlaubstage, die Kimonbo ausnahmsweise einreicht, wenn seine Krank-Tage mal alle sein sollten ;)
VaPi:
--- Zitat von: was_guckst_du am 10.02.2023 07:48 ---
--- Zitat von: VaPi am 09.02.2023 19:49 ---
Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
--- End quote ---
...umgekehrt wirds richtig...
--- End quote ---
Das sieht das Gesetz anders.
SVAbackagain:
Jetzt komm doch nicht mit gesetzlichen Regelungen oder anderen Fakten. Was_guckst_du ist an der Realität nicht interessiert. Ihm geht es darum, mit unsinnigem Geschwurbel herumzutrollen.
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