Autor Thema: Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14  (Read 3636 times)

Jay93

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Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« am: 07.02.2023 10:52 »
Hallo,

ich habe versucht das Forum nach Antworten zu durchforsten, bin aber leider nicht fündig geworden, zumindest nichts passendes.

Folgende Situation:
- 09.2018-08.2019 war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in TV-L E11 angestellt.
- Seit 09/2019 bis heute bin ich bei einem kommunalen Träger in TVöD SuE S18 (aktuell Stufe 3) eingruppiert (Projektentwicklung, Durchführung, überregional aktiv).
- Seit 12.2021 habe ich einen Masterabschluss mit der Laufbahnbefähigung höherer Dienst
- Mir liegt ein Angebot eines Landesministeriums zu: TV-L E13 Stufe 2 mit Zulagen zu Stufe 3 (+/- gleiches Gehalt wie bisher), Möglichkeit zur Verbeamtung (A13) Mitte 2024 oder Höhergruppierung E14 Stufe 2.

Frage: Bei einem Wechsel möchte ich gerne auch einen unmittelbaren finanziellen Vorteil durch den Wechsel haben. Leider fehlt mir das Fachwissen über die Tarifstrukturen etc. Besteht die Möglichkeit, dass ich direkt in TV-L E14/2 eingruppiert werde und wie kann ich das in den Verhandlungen gut argumentieren?

Hintergrund ist, dass der Verhandlungspartner des Ministeriums sehr bewandert in der Argumentation ist, warum der angebotene Weg der einzig möglich sein sollte.

Sollten weitere Informationen benötigt werden, gebe ich gerne Auskunft.

Gruß.

Jay

Isie

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #1 am: 07.02.2023 10:58 »
Wenn du notfalls damit leben könntest, dass kein ArbeitVertrag zustande kommt, signalisiere, dass du nur dann kommst, wenn man dir sofort eine Tätigkeit der EG 14 überträgt und du sofort Stufe 2 bekommst.

Organisator

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #2 am: 07.02.2023 11:15 »
Hallo,

ich habe versucht das Forum nach Antworten zu durchforsten, bin aber leider nicht fündig geworden, zumindest nichts passendes.

Folgende Situation:
- 09.2018-08.2019 war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in TV-L E11 angestellt.
- Seit 09/2019 bis heute bin ich bei einem kommunalen Träger in TVöD SuE S18 (aktuell Stufe 3) eingruppiert (Projektentwicklung, Durchführung, überregional aktiv).
- Seit 12.2021 habe ich einen Masterabschluss mit der Laufbahnbefähigung höherer Dienst
- Mir liegt ein Angebot eines Landesministeriums zu: TV-L E13 Stufe 2 mit Zulagen zu Stufe 3 (+/- gleiches Gehalt wie bisher), Möglichkeit zur Verbeamtung (A13) Mitte 2024 oder Höhergruppierung E14 Stufe 2.

Frage: Bei einem Wechsel möchte ich gerne auch einen unmittelbaren finanziellen Vorteil durch den Wechsel haben. Leider fehlt mir das Fachwissen über die Tarifstrukturen etc. Besteht die Möglichkeit, dass ich direkt in TV-L E14/2 eingruppiert werde und wie kann ich das in den Verhandlungen gut argumentieren?

Hintergrund ist, dass der Verhandlungspartner des Ministeriums sehr bewandert in der Argumentation ist, warum der angebotene Weg der einzig möglich sein sollte.

Sollten weitere Informationen benötigt werden, gebe ich gerne Auskunft.

Gruß.

Jay

Ja, diese Möglichkeit gibt es. Dein einziges Argument dürfte sein, dass du ohne eine entsprechende Eingruppierung (bzw. Tätigkeit, die zu dieser Eingruppierung führt) den Job nicht annimmst.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #3 am: 07.02.2023 15:55 »
Sollte die A13, als Eingangsamt, möglich sein, ist zu überlegen ob es nicht der lukrativere Weg ist.
Vermutlich führt dies zu einem deutlich höheren Nettogehalt und besseren Pension :-)

Unknown

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #4 am: 07.02.2023 16:01 »
- Seit 12.2021 habe ich einen Masterabschluss mit der Laufbahnbefähigung höherer Dienst
Du hast die Bildungsvoraussetzungen mit einen Masterabschluss und damit die Möglichkeit einen Dienstposten im hD zu bekleiden, jedoch hast du noch keine Laufbahnbefähigung, welche anrechenbar wäre. Das erfordert einen Vorbereitungsdienst oder gleichwertige berufliche Erfahrung die anrechenbar ist. Folglich musst du die Schleife über den Tarifbeschäftigten gehen.
Aus diesem Grund wirst du auch nicht gleich auf A13 verbeamtet werden können.

Jay93

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #5 am: 09.02.2023 11:21 »
Vielen Dank für die Antworten! :)

- Seit 12.2021 habe ich einen Masterabschluss mit der Laufbahnbefähigung höherer Dienst
Du hast die Bildungsvoraussetzungen mit einen Masterabschluss und damit die Möglichkeit einen Dienstposten im hD zu bekleiden, jedoch hast du noch keine Laufbahnbefähigung, welche anrechenbar wäre. Das erfordert einen Vorbereitungsdienst oder gleichwertige berufliche Erfahrung die anrechenbar ist. Folglich musst du die Schleife über den Tarifbeschäftigten gehen.
Aus diesem Grund wirst du auch nicht gleich auf A13 verbeamtet werden können.

Genau. Laut Aussage des Ministeriums würde die Zeit seit meinem Masterabschluss angerechnet werden und ich könnte dann zum Juni 2024 in ein Beamtenverhältnis auf Probe in A13 wechseln.

Zitat
Sollte die A13, als Eingangsamt, möglich sein, ist zu überlegen ob es nicht der lukrativere Weg ist.
Vermutlich führt dies zu einem deutlich höheren Nettogehalt und besseren Pension :-)

Wäre dann eine Einstufung direkt zu Beginn problematisch? Sprich: Wenn eine Einstufung in E14/2 bei einer Einstellung erfolgen würde, würde dann eine Verbeamtung in A13 im Juni 2024 nicht möglich sein?

Gruß.

Jay

Unknown

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #6 am: 09.02.2023 11:31 »
Wäre dann eine Einstufung direkt zu Beginn problematisch? Sprich: Wenn eine Einstufung in E14/2 bei einer Einstellung erfolgen würde, würde dann eine Verbeamtung in A13 im Juni 2024 nicht möglich sein?
Doch natürlich ist eine Verbeamtung in A13 dann möglich. Wichtig ist nur, dass du die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erlangst. Dazu ist regelmäßig eine Einstufung >E13 notwendig oder entsprechende Erfahrung ausserhalb des öffentlichen Dienst.

Jay93

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #7 am: 14.02.2023 14:57 »
Vielen Dank für eure Antworten. Leider war es nicht erfolgreich, ich habe versucht in den Verhandlungen meine Standpunkt durchzubringen, bin aber nicht bis zum äußersten gegangen. Ich werde also das Angebot so annehmen.

Ich weiß, dass es nicht hier ins Forum passt, aber eventuell kann die Frage noch jemand beantworten, da ich unterschiedliche Infos gefunden habe.

Ich möchte zum 01.05. die neue Stelle antreten und bin seit ca. 3,5 Jahren im TVöD SuE unbefristet angestellt. Das bedeutet doch, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt und ich rein theoretisch erst Mitte März kündigen müsste, oder?
(Ich habe eine Tabelle gefunden in der von 6 Wochen bis zum Quartalsende die Rede ist, dann müsste ich rein theoretisch bis Freitag kündigen)

Liebe Grüße.

SVAbackagain

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #8 am: 14.02.2023 15:07 »
Es gibt keinen TVÖD SuE. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigungszeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren 6 Wochen zum Quartalsende, § 34 Abs. 1 Satz 2 TV-L/TVÖD.

Jay93

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #9 am: 14.02.2023 15:08 »
Es gibt keinen TVÖD SuE. Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigungszeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren 6 Wochen zum Quartalsende, § 34 Abs. 1 Satz 2 TV-L.

Danke! Und müsste ich dann sechs wochen vor quartalsende (am Ende der Woche) kündigen, um Ende April auszuscheiden? Ja, oder?

SVAbackagain

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #10 am: 14.02.2023 15:10 »
Die Kündigung muss bis zum 17.02. beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Organisator

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #11 am: 14.02.2023 15:11 »
Vielen Dank für eure Antworten. Leider war es nicht erfolgreich, ich habe versucht in den Verhandlungen meine Standpunkt durchzubringen, bin aber nicht bis zum äußersten gegangen. Ich werde also das Angebot so annehmen.

Ich weiß, dass es nicht hier ins Forum passt, aber eventuell kann die Frage noch jemand beantworten, da ich unterschiedliche Infos gefunden habe.

Ich möchte zum 01.05. die neue Stelle antreten und bin seit ca. 3,5 Jahren im TVöD SuE unbefristet angestellt. Das bedeutet doch, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt und ich rein theoretisch erst Mitte März kündigen müsste, oder?
(Ich habe eine Tabelle gefunden in der von 6 Wochen bis zum Quartalsende die Rede ist, dann müsste ich rein theoretisch bis Freitag kündigen)

Liebe Grüße.

Was hindert dich, bis Freitag zu kündigen? So wärst du auf der sicheren Seite unabhängig von allen möglichen Fristen oder Lücken im Sachverhalt.

Jay93

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #12 am: 14.02.2023 15:31 »
Danke für die schnellen Antworten :)

Ich würde ungerne kündigen, wenn ich vorher nicht meinen neuen Arbeitsvertrag vorliegen habe. Mir wurde jetzt aber mitgeteilt, dass der Arbeitsvertrag erst Ende nächster oder Anfang übernächster Woche kommen wird. Meint ihr, dass diese Sorge unbegründet ist? Ich habe das Stellenangebot und die Zusage per Mail und Telefon.

Viele Grüße.

Organisator

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #13 am: 14.02.2023 16:26 »
Danke für die schnellen Antworten :)

Ich würde ungerne kündigen, wenn ich vorher nicht meinen neuen Arbeitsvertrag vorliegen habe. Mir wurde jetzt aber mitgeteilt, dass der Arbeitsvertrag erst Ende nächster oder Anfang übernächster Woche kommen wird. Meint ihr, dass diese Sorge unbegründet ist? Ich habe das Stellenangebot und die Zusage per Mail und Telefon.

Viele Grüße.

Das wird dir keiner sagen können, man hat schon Pferde kotzen sehen. Ist eine Frage der individuellen Risikoabwägung.

Jay93

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #14 am: 14.02.2023 16:39 »


Das wird dir keiner sagen können, man hat schon Pferde kotzen sehen. Ist eine Frage der individuellen Risikoabwägung.

Danke! Das hatte ich befürchtet. Ich wäge jetzt mal ab: Entweder ich kündige ohne vorlage des Vertrages am 17.02. oder ich gehe das Risiko ein, dass mein jetziger Arbeitgeber einem Auflösungsvertrag zu Ende April nicht zustimmt.

Grüße.